Coronaleugner Rutter scheiterte mit Klage gegen "profil"

Coronaleugner Martin Rutter darf ab jetzt offiziell als "Verschwörungstheoretiker" und "rechtsextrem" bezeichnet werden. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien hervor, wie profil am Dienstag berichtet.
Rutter hatte profil auf Entschädigung geklagt
Der Impfgegner, der Vereine für "Impfopfer" gegründet hat, die vom Land Niederösterreich Zusagen für Förderungen aus dem Coronafonds bekommen haben, hatte das Nachrichtenmagazin auf Entschädigung geklagt. Er beanstandete einen Artikel aus dem April des Vorjahres, in dem ihm die Verbreitung von Verschwörungsmythen vorgeworfen wurde. Laut Urteil ist dem profil der Wahrheitsbeweis in dieser Sache gelungen, weswegen man Rutter als Verschwörungstheoretiker bezeichnen darf. Auch darf er rechtsextrem genannt werden, stellte das Gericht fest.
Der ORF hatte den rechtsextremen Verschwörungstheoretiker eingeladen
Erst kürzlich hatte der ORF mit Rutter für Schlagzeilen gesorgt: Das Landesstudio Niederösterreich hatte den Aktivisten zu einer Diskussion über 5 Jahre Corona-Pandemie eingeladen. Bei Sendung "Ein Ort am Wort" in einem Gasthaus in Zwettl hätte Rutter an der Seite von Experten diskutiert. Der Virologe Norbert Nowotny und der Intensivmediziner Christoph Hörmann hatten ihre Teilnahme daraufhin abgesagt. Der ORF argumentierte die Einladung Rutters damit, dass "alle Standpunkte" angehört werden sollten. Die Sendung wurde wegen der kurzfristigen Absage der beiden Experten abgesagt.
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