Conchita als "krank" bezeichnet: Presserat verurteilt "Krone"

VERLEIHUNG DER "19. AMADEUS AUSTRIAN MUSIC AWARDS": CONCHITA
"Krone-Postler" Michael Jeannee habe in einer Kolumne über das Opernballoutfit die Menschenwürde verletzt.

Der Presserat hat den Kronen Zeitung-Kolumnisten Michael Jeannee verurteilt, weil er die Sängerin Conchita alias Tom Neuwirth als „verhaltensgestört“ und „krank“ bezeichnete. Anlass war der Auftritt Conchitas beim Opernball in weißen Kleid und mit Glatze. Jeannee habe mit seiner Wortwahl die Menschenwürde der Künstlerin verletzt, befand der Senat 1 des Presserats.

Nicht durch Pressefreiheit gerechtfertigt

Da es sich bei der Kolumne „Post von Jeannee“ um einen Kommentar handelt, sei die Meinungsfreiheit besonders weit auszulegen, räumte der Senat ein. „Äußerungen, die die Menschenwürde unmittelbar verletzen, können jedoch auch in einem Kommentar nicht mit der Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden.“ Und die Begriffe „verhaltensgestört“ und „krank“ seien geeignet, in die Menschenwürde einzugreifen. „Die Kritik des Autors am öffentlichen Auftritt der Künstlerin am Opernball hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können.“

"Grob und menschenverachtend"

Conchita sei zwar eine Person öffentlichen Interesses, aber auch in der Öffentlichkeit stehende Personen müssten „grobe und menschenverachtende Charakterisierungen“ nicht hinnehmen.
Mehrere Leser hatten sich beim Presserat über Jeanees Text vom 2. März 2019 beschwert. Die Krone wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Die Zeitung erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats allerdings nicht an.

Kommentare