Causa Brunhofer: Wrabetz' Spiel auf Zeit bringt Stiftungsräte vor Gericht

Frostiges Verhältnis: ORF-Chef Wrabetz, Ex-Landesdirektor Brunhofer
Vom Gericht zugestandene "letzte Frist" für ORF-Chef ergebnislos abgelaufen. Brunhofer-Anwalt denkt an Vorladung.

Mit einer „vorbereitenden Tagsatzung“ beim Arbeits- und Sozialgericht Steyr geht die Auseinandersetzung des früheren Salzburger ORF-Landesdirektors Roland Brunhofer mit dem ORF und dessen Generaldirektor Alexander Wrabetz Ende September weiter. Die beim letzten Gerichstermin von ORF-Anwälten signalisierte außergerichtliche „Gesamtlösung“, die der GD anstrebe, kam in der ihm vom Gericht eingeräumten „letzten Frist“ sowie einer Nachfrist nicht zustande. Bezeichnend für die Situation: Brunhofers Büro soll just am Tag der Verhandlung, der Wrabetz fernblieb, unternehmensseitig von der Chef-Etage im obersten Stock nach unten abgesiedelt worden sein.

In der Causa geht es um Brunhofer versprochene Jobs und entsprechende Bezahlung nach dessen parteipolitisch motivierter Abberufung in Salzburg. Seit zweieinhalb Jahren gibt es Gespräche dazu, sogar eine vom GD unterzeichnete Punktation liegt vor.

Scheitern

Trotzdem bestreiten dessen Anwälte Ansprüche. Brunhofers Anwalt Hubert Niedermayr: „Die Behauptungen in der Beantwortung sind nicht bloß falsch, sondern widerlegbar falsch.“ Sein Mandant sei völlig entsetzt von der aktuellen ORF-Stellungnahme, die ein völlig verzerrtes Bild seiner Tätigkeiten und Leistungen beinhalte. Der ORF versuche wieder nur Zeit zu gewinnen und habe Gespräche über ausstehende Gehälter im letzten Moment scheitern lassen.

Dieses Zeitspiel wurde auch schon vom Gericht thematisiert und könnte nun enden. Ein neuer Richter plant, die anhänigen Verfahren zusammenzuführen. In der Folge könnte es im Zuge von Beweisanträgen grimmig werden. Anwalt Niedermayr: „Ich denke schon daran, Stiftungsräte, die Wrabetz ja schon aufgefordert haben, endlich die Situation zu klären, vor Gericht zu laden. Ich kann mir auch vorstellen, Politiker zu befragen, ob bei Bestellungen, bei denen Brunhofer trotz Bewerbung und Befähigung nicht zum Zug kam, sachfremde Erwägungen eine Rolle spielten.“

Postenschacher

Sprich: Ob es Postenschacher gab. Darum geht es auch in einer Beschwerde Brunhofers vor der Medienbehörde. Dort habe der ORF das nachdrücklich in Abrede gestellt, was Anwalt Niedermayr „verblüfft“ hat. Er hat nun etwa 100 Zeitungsberichte vorgelegt und die Bestellung eines Mediensachverständigungen zur Beurteilung dieser Berichte beantragt.

Weder Brunhofer noch der ORF wollten eine Stellungnahme abgeben.

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