Kraftwerk gegen Moses Pelham: EuGH erlaubt Samples
1:0 für Hip-Hop nach zwei Jahrzehnten: Im Sampling-Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag dem Begehren der Kläger eine Abfuhr erteilt. Demnach war es rechtens, dass Pelham eine Zwei-Sekunden-Sequenz des 1977 erschienenen Kraftwerk-Tracks "Metall auf Metall" ohne Genehmigung gesampelt hatte. Laut dem Grundsatzurteil des EuGH kann das sogenannte Sampling ohne Einwilligung des Original-Künstlers zwar grundsätzlich gegen dessen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und „beim Hören nicht wiedererkennbar“, ist die Kunstfreiheit gegeben (Aktenzeichen: C-476/17).
20 Jahre Auseinandersetzung
Der Streit zwischen Kraftwerk und Pelham läuft vor deutschen Gerichten schon seit etwa 20 Jahren durch alle Instanzen. Pelham hatte 1997 eine Zwei-Sekunden-Sequenz ohne Erlaubnis benutzt und in Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter verklagte Pelham daraufhin.
2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Kunstfreiheit gestärkt und das vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängte Verbot des Setlur-Songs gekippt. Die BGH-Richter verwiesen den Fall nach Luxemburg. Für die Musikbranche hat das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. Denn Sampling ist in Hip-Hop und Rap ein seit langem gängiges Stilmittel.
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