Covid-Ausfallfonds für Film- und TV-Produktionen verlängert

CORONA: GESPRÄCH ZWISCHEN STS MAYER UND STAKEHOLDERN AUS DER CLUB-KULTUR
Die Einreichfrist nach coronabedingten Drehunterbrechungen läuft nun um ein weiteres halbes Jahr länger bis 31. Dezember 2021.

Es war schon höchste Zeit. Der sogenannte "Comeback-Zuschuss", um Ausfallskosten für Covid-19-bedingte Drehunterbrechungen aufzufangen, wäre nur noch bis Ende Juni gelaufen. Nun wurde die Möglichkeit für die Übernahme von Ausfallhaftungen bis Ende des Jahres verlängert. Diese Maßnahme trage laut Aussendung von Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) maßgeblich zur Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen am Filmstandort Österreich in den kommenden Monaten bei.

"Trotz der positiven Entwicklung in der Pandemiebekämpfung bleibt für Filmdreharbeiten ein Restrisiko - wenn etwa zentrale Crew-Mitglieder aufgrund einer Corona-Infektion oder Quarantäne ausfallen", so Mayer. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) ergänzt: "Der aktuelle Aufschwung wird nicht überall gleich stark sein und die Krise ist nicht für alle Branchen gleich vorbei. Gerade in der aktuellen Comebackphase sind unsere Hilfen wichtig, um Arbeitsplätze und Unternehmen auch auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen."

25 Millionen im Topf

Mit 4.000 Produzenten, 2,5 Milliarden Euro Umsatz und 20.000 Arbeitsplätzen, die an der Branche hängen, sei Österreichs Filmwirtschaft ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor. Die Verlängerung des Comebackzuschusses ist ein wichtiges Signal für die Filmwirtschaft. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ausfallzuschüsse können pro Produktion bis zu 75 Prozent der förderbaren Herstellungskosten betragen. Die maximale Förderung liegt im Einzelfall bei 2,5 Millionen Euro.

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