Bye, bye, Kinoverbot!
Es wurde also wieder nichts aus dem Plan, den lange verschobenen Kinobesuch während einer Visite bei der Kärntner Verwandtschaft nachzuholen: Denn das Bundesland verbietet am Karfreitag (und am Karsamstag bis 14 Uhr) bekanntlich jegliche Veranstaltungen, somit auch den Kinobetrieb. Heuer allerdings zum letzten Mal, denn der Verfassungsgerichtshof hob das Gesetz im Vorjahr auf.
Dass so ein religiös begründetes Verbot nicht nur gleichheitswidrig, sondern in Zeiten omnipräsenter Streamingdienste, Zweit- und Drittbildschirme nicht sehr heutig ist, dürfte einleuchten. Gegen das Zurückschrauben medialen Inputs im Sinne des Innehaltens ist freilich nichts zu sagen.
Allerdings kann so eine Reflexion gerade beim Kulturkonsum – auch im Kino, oder vielleicht sogar beim Fernsehen – geschehen. Dass eine Obrigkeit alles als „Zerstreuung“ definiert, weil sie Kontrollverlust fürchtet, ist leider ein hartnäckiges Muster – auch heute noch.
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