Flugverbot in der EU: Diese Airlines sind betroffen

Luftfahrt-Experte Kurt Hofmann beantwortet jede Woche Fragen rund ums Fliegen.
Kurt Hofmann
Ein Flugzeug ist als Silhouette vor einem hellblauen Himmel über einem Stacheldrahtzaun zu sehen.

Wie ist die „Schwarze Liste“ der EU für diverse Fluglinien zu bewerten?

Antwort: Im Dezember 2025 hatte die Europäische Union 169 Fluglinien die Landegenehmigungen entzogen und allen Airlines bestimmter Länder den Flugbetrieb in die EU untersagt. Dazu gehören etwa Nordkorea, die Demokratische Republik Kongo, aber auch Nepal. Die Mehrheit kommt aus Afrika und Asien. Auch Fluglinien, welche nicht planen, nach Europa zu fliegen sind, davon betroffen. Weiters sind 22 in Russland (Sanktionen) sowie fünf aus anderen Staaten registrierte Airlines wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel verbannt. 

Gefährliche Airlines?

Andere dürfen wiederum mit Einschränkungen in die Europäische Union fliegen, etwa Iran Air. Solche EU-Entscheidungen basieren auf Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Doch die Schwarze Liste der EU sorgt nur für „relative“ Sicherheit. Wenn eine Fluglinie nicht auf der Liste steht, bedeutet das nicht automatisch, dass sie sicher ist. Umgekehrt kann das aber genauso so sein. Wenn eine Airline, wie etwa Air Tansania, nicht in die Europäische Union fliegen darf, dies aber nach Dubai, Indien und China tut, entspricht sie den Sicherheitsstandards dieser Länder.

Muss man nun besorgt sein, wenn man in anderen Ländern mit Fluglinien unterwegs ist, die in der EU verbannt sind, aber es sonst keine Alternative gibt? Es wird sehr wohl darauf ankommen, in welchem Teil der Welt man unterwegs ist. Letztendlich entscheidet aber jeder für sich selbst, was er bucht.

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