Unabsichtlich auf Privatgrundstück geparkt: Was kann passieren?

Unabsichtlich auf Privatgrundstück geparkt: Was kann passieren?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Nach einem herrlichen Waldspaziergang fand ich einen unfreundlichen Zettel mit dem Hinweis, es werde gegen mich eine Besitzstörungsklage eingebracht, unterm Scheibenwischer. Ich habe mein Auto auf einem mit der Straße ebenen Zwickelgrundstück geparkt, in der Annahme, dass auch dieser Teil zur öffentlichen Straße gehört. Das Grundstück war nicht als Privatgrundstück gekennzeichnet und es wies für mich auch nichts darauf hin, dass es ein Privatgrundstück war. Muss ich jetzt wirklich mit einer Besitzstörungsklage rechnen?

Peter L., Kärnten

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