Lieber Herr S., Diskussionen über die Gestaltung der Kinderbetreuung zu Weihnachten und Silvester werden von vielen Eltern hochemotional geführt. Eine für alle Kinder geeignete Patentlösung gibt es leider nicht. Wichtig ist es daher immer, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und diese bei der Regelung der Kontaktzeiten gerade zu Weihnachten in den Vordergrund zu stellen. Bei allem Verständnis dafür, dass Eltern insbesondere zu Weihnachten Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, ist es wichtig, diese Zeit so einzuteilen, dass die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle stehen.
Natürlich spielt bei der Regelung der Kontaktzeiten auch das Alter der Kinder eine Rolle und kann es daher Sinn machen, sich nach vier Jahren zu überlegen, ob die damals getroffene Regelung für die Kinder noch passt oder altersentsprechend Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Häufig verbringen Kinder den Abend des 24. Dezembers im Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils. Viele Eltern vereinbaren aber auch einen jährlichen Wechsel. Von einer „Teilung“ des 24. 12., wodurch die Kinder etwa den Vormittag mit dem einen und den Nachmittag/Abend mit dem anderen Elternteil verbringen, wird meist abgeraten. Diese Lösung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, da so beide Eltern am 24. 12. Zeit mit den Kindern verbringen, ist aber vor allem für kleinere Kinder meist eine große Überforderung. Immer wieder zu Tränen führt auch ein sehr frühes Abholen am 25. Dezember, da den Kindern so die Möglichkeit genommen wird, die neuen Spielsachen auszuprobieren. Den 24. 12. gemeinsam zu verbringen, birgt sehr viel Potenzial für Spannungen und Streit und ist daher für Kinder zumeist sehr belastend. Das wäre nur dann zum Wohle der Kinder sinnvoll, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wirklich gut verstehen. Ähnliche Überlegungen gelten auch für Silvester.
Auch wenn es für viele Eltern nicht leicht sein mag, den 24. Dezember oder Silvester ohne ihre Kinder zu verbringen, ist es in sehr vielen Fällen zum Wohl der Kinder notwendig, dass diese den 24. Dezember bis Mittag des 25. Dezember bei einem Elternteil verbringen und davor und danach Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen rund um den 24. 12. scheinen daher auf den ersten Blick nicht dem Wohl Ihrer doch noch sehr jungen Kinder zu entsprechen. Eine Änderung zu Silvester könnte hingegen schon möglich sein. Die Kinder einfach zu behalten, ist jedenfalls unzulässig.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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