Rechtsberatung: Meine Ex will keine Änderung bei Kinderzeiten zu Weihnachten

Rechtsberatung: Meine Ex will keine Änderung bei Kinderzeiten zu Weihnachten
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Leider habe ich jedes Jahr Streit mit meiner Ex-Frau über die Betreuung der Kinder (7 und 9 Jahre) zu Weihnachten und Silvester. Im Zuge unserer Scheidung vor 4 Jahren haben wir vereinbart, dass ich die Kinder am 23. 12. bis 18.30, sowie am 26. 12. von 9.30 bis 18.30 Uhr und von 2. 1. bis 5. 1. betreue. Ich will das aber ändern und die Kinder auch am 24. 12., zumindest bis Mittag bei mir haben und sie dann am 25. 12. um 10 Uhr wieder holen, weil wir da immer zu meinen Eltern gehen. Außerdem finde ich, dass sie endlich Silvester mit mir verbringen könnten. Meine Ex-Frau hat alles abgelehnt. Kann ich die Kinder am 23. 12. einfach bis 24. 12. behalten und am 25. 12. wieder abholen? Die Kinder wollen das auch!

Christian S., Kärnten

Kommentare