Ich wurde auf einer Demo fotografiert – was kann ich tun?

Michael Borsky lächelt in einem dunklen Anzug vor einem hellen Hintergrund.
Rechtsanwalt Michael Borsky beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Von Michael Borsky

Ich habe an einer Demo teilgenommen. Ich finde es wichtig, dafür aufzustehen, woran man glaubt. Allerdings ist mir aufgefallen, dass dunkel gekleidete Männer den Demonstrationszug „auffällig unauffällig“ begleitet und immer wieder Fotos geschossen haben. Einer hat gefilmt. Ich bin sicher, dass ich da in Großaufnahme drauf bin. Ich habe nun Sorge, dass mir diese Fotos schaden könnten. Was kann ich tun? 
Armin F.

Sehr geehrter Herr F., friedlich zu demonstrieren ist ein Grundrecht. Dass bei Demonstrationen großflächig fotografiert und gefilmt wird, hört man immer wieder. Zum Teil sind das die Polizeibehörden, zum Teil wohl die eigenen Leute, die die Teilnehmermenge dokumentieren wollen, zum Teil politische Gegner, zu wer weiß welchen Zwecken und schließlich schlicht und einfach die Presse.

Das Problem ist vielschichtig. An erster Stelle ist natürlich Ihr Recht am eigenen Bild berührt. Dieses ist systemwidrig im Urheberrecht geregelt und schützt jeden davor, dass das Abbild missbraucht wird. Der Bildnisschutz ist in Österreich eine Ja-Aber-Bestimmung. Grundsätzlich ist die Veröffentlichung von Personenbildern erlaubt, es sei denn diese greift in die berechtigten Interessen der abgebildeten Person ein. Hierauf im Detail einzugehen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Dieses Thema ist hier auch von untergeordneter Relevanz, weil der Bildnisschutz nur vor der Veröffentlichung des Bildes schützt. Solange Sie daher nur aufgenommen werden, ohne dass Ihr Bild irgendwo veröffentlicht wird, wird Ihr Recht am eigenen Bild in aller Regel nicht berührt. Wenn dieses dann doch veröffentlicht wird, können Sie dagegen grundsätzlich vorgehen, wobei allerdings stets eine Interessensabwägung vorzunehmen ist. Die Veröffentlichung eines Bildes in der Presse, auf dem Sie im Demonstrationszug zu erkennen sind, wird zum Beispiel zulässig sein.

Eine Ausnahme gibt es hier. Wenn Sie begründeten Anlass zur Annahme haben, dass das Bild manipuliert oder zu Ihrem Nachteil eingesetzt werden könnte, wurde in Einzelfällen ein Unterlassungsanspruch schon bei der Bildaufnahme und nicht erst nach Veröffentlichung bejaht. Das wird aber sehr zurückhaltend gehandhabt und hängt stark davon ab, ob sich die Fotos auf Sie konzentrieren oder ob Sie nur in der Menge zu sehen sind.

Jede Bildaufnahme ist aber auch die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und damit gelten die Regeln des Datenschutzrechts. Kurz gesagt, braucht jede Datenverarbeitung eine entsprechende Rechtsgrundlage. Wesentlich ist aber, dass jede Datenverarbeitung gewisse Informationsrechte auslöst. Man müsste Sie daher darüber informieren, warum und zu welchem Zweck Sie aufgenommen werden. Geschieht das nicht, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Und selbst den Zweck für diese Datenverarbeitung sähe ich kritisch, zumal Sie die Bildaufnahme in der Ausübung Ihres Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit beeinträchtigen würde.

Was also tun? Sprechen Sie die Fotografen an und verlangen Sie Auskunft und Löschung. Entspricht man dem nicht, dokumentieren Sie das Geschehen selbst so gut wie möglich und wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde.

Michael Borsky ist Rechtsanwalt und Partner bei Ruggenthaler, Rest & Borsky in Wien.

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