Ich will Schmuckkreationen verkaufen – wie mache ich das?
Von Thomas In der Maur
Neben dem Studium stelle ich gerne Ohrringe und Ketten her. Ich habe so viele Komplimente bekommen, dass meine Schwester vorgeschlagen hat, den Schmuck zu verkaufen. Ich fand das eine gute Idee und kann mir mittlerweile gut vorstellen, das langfristig zu machen. Deshalb würde ich gerne jetzt schon die rechtliche Grundlage legen, um das Ganze professionell aufzuziehen. Was muss ich beachten und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Leonie H., Wien
Sehr geehrte Frau H., Ihr Hobby zum Beruf zu machen klingt nach einer schönen Idee, die auch rechtlich unkompliziert verwirklicht werden kann. Am besten eignet sich für Ihr Vorhaben die Rechtsform des Einzelunternehmens. Es ist die einfachste und zumindest für den Anfang gebräuchlichste Rechtsform für gewerbliche Unternehmerinnen in Österreich, die allein tätig sein wollen. Für die Gründung ist auch kein komplizierter Gründungsakt erforderlich, sie erfolgt bereits mit Aufnahme der Tätigkeit oder Gewerbeanmeldung.
Erzeugung von Modeschmuck ist, wie etwa auch die Herstellung von Strickwaren, Krawatten oder Papierwaren, ein freies Gewerbe. Im Gegensatz zu reglementierten Gewerben (Bäcker, Florist, Goldschmied) ist daher kein Befähigungsnachweis notwendig. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie gewisse persönliche Angaben machen sowie Ihr Gewerbe und den Standort bezeichnen. Das Verfahren ist kostenlos und kann einfach elektronisch unter gisa.gv.at oder in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erledigt werden.
Mit der Anmeldung ist das Einzelunternehmen auch schon gegründet, im einfachsten Fall ist die Gründung somit kostenlos. Kosten fallen nur an, wenn Sie sich für eine Firmenbucheintragung entscheiden, wovon allerdings nur wenige Einzelunternehmerinnen Gebrauch machen. Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register, das dazu dient, zentrale Informationen zu Rechtsträgern zu erfassen. Während etwa Personen- und Kapitalgesellschaften zwingend einzutragen sind, ist das für Einzelunternehmen nicht vorgeschrieben.
Der Vorteil des Einzelunternehmens liegt in seiner unkomplizierten Struktur. Ein zentrales Merkmal ist jedoch auch die damit einhergehende fehlende Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson, die insbesondere bei der Haftung zu spüren ist. Als Einzelunternehmerin haften Sie nämlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Schulden des Unternehmens. Diesem Risiko sollte man sich bewusst sein.
Als Einzelunternehmerin schulden Sie einerseits Einkommenssteuer und andererseits Umsatzsteuer für sämtliche Leistungen, die Sie erbringen, allerdings erst ab jährlichen Umsätzen von über EUR 55.000. Bis zur Überschreitung hoher Umsatzschwellen besteht auch keine Rechnungslegungspflicht, es genügt in der Regel eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung.
Sollten Sie einen Online-Shop einrichten wollen, beachten Sie jedenfalls Ihre gesetzlichen Informationspflichten, etwa zur Preiskennzeichnung oder der Widerrufsbelehrung. Eine zusätzliche Genehmigung ist allerdings nicht erforderlich.
Insgesamt ermöglicht das Einzelunternehmen einen schnellen und günstigen Start in das kreative Unternehmertum. Ich wünsche viel Erfolg!
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Rechtsanwalt Mag. Thomas In der Maur beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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