Ex postet Bilder von mir und Kindern – muss ich das ertragen?
Von Michael Borsky
Ich habe mich vor einem Jahr scheiden lassen. Die Scheidung verlief leider eher feindselig. Wir haben derzeit keinerlei Gesprächsbasis. Für unsere beiden minderjährigen Kinder habe ich die Obsorge, sie sind aber regelmäßig bei meinem Ex-Mann, fahren auch mit ihm auf Urlaub. Mich stört, dass er ständig Bilder von den Kindern auf Social Media postet. Und mich stört auch, dass er immer noch Bilder von mir dort hat. Er reagiert auf meine Löschungsaufforderungen nicht. Was kann ich tun?
Lisa K.
Sehr geehrte Frau K., Privates sollte privat bleiben können. Das gilt natürlich auch für Fotos. Das Problem ist leider vielschichtig. Beginnen wir zunächst mit Ihren Fotos. Ich gehe davon aus, dass Sie von Bildern sprechen, auf denen Sie abgebildet sind. Sollte es sich um Bilder handeln, die Sie angefertigt haben, hätten Sie als Urheberin ohnehin einen klaren Unterlassungs- und Löschungsanspruch. Komplizierter wird es bei den Bildern, auf denen Sie abgebildet sind. Zwar gibt es im österreichischen Recht einen relativ umfassenden Schutz des eigenen Abbildes, allerdings greift dieser nur, wenn die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt werden, ohne dass dem überwiegende Veröffentlichungsinteressen der veröffentlichenden Person gegenüberstehen. Ich habe das hier erst kürzlich betreffend Fotos von Demonstranten erläutert.
Die Veröffentlichung Ihrer Fotos durch Ihren Ex-Mann ist daher nicht schon von vornherein absolut unzulässig, sondern es wären hier die Interessen gegeneinander abzuwägen. Das kann in beide Richtungen ausgehen und wird mitunter stark vom Bildmotiv abhängen. Allerdings hilft Ihnen hier auch das Datenschutzrecht. Jede Bildveröffentlichung ist auch eine Datenverarbeitung, die einer Rechtsgrundlage bedarf. Ich vermute, dass Ihr Ex-Mann die Bilder damals mit Ihrer Zustimmung angefertigt und veröffentlicht hat. Diese datenschutzrechtliche Einwilligung können Sie aber natürlich jederzeit widerrufen. Sobald Sie das getan haben, wäre jede weitere Verarbeitung, sprich Veröffentlichung, unzulässig. Ich rate Ihnen daher, Ihren Ex-Mann noch mal eindringlich zur Löschung aufzufordern und auch ausdrücklich Ihre Einwilligung zu Veröffentlichung zu widerrufen. Sollte dies dann nicht fruchten, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbehörde.
Was Ihre Kinder betrifft, so ist die Rechtslage ähnlich. Der Unterschied ist hier, dass man eher davon ausgehen wird können, dass die berechtigten Interessen Ihrer Kinder durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werden (insbesondere z. B. bei Fotos in Badekleidung). Hier könnten Sie daher rasch mit einer Unterlassungsklage, allenfalls unterstützt durch eine einstweilige Verfügung, Abhilfe schaffen. Im Übrigen gilt natürlich der datenschutzrechtliche Aspekt für Ihre Kinder. Auch deren Bildveröffentlichung stellt eine Datenverarbeitung dar und bedarf einer Rechtsgrundlage. Ich gehe davon aus, dass Ihre Kinder aufgrund ihres Alters ohnehin nicht rechtswirksam einwilligen hätten können. Somit würde eine Bildveröffentlichung allenfalls auf dem überwiegenden Interesse Ihres Ex-Mannes beruhen. Ich empfehle auch hier, einer weiteren Verarbeitung deutlich zu widersprechen und bei Zuwiderhandeln die Datenschutzbehörde einzuschalten.
Michael Borsky ist Rechtsanwalt und Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG in Wien.
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