Liebe Frau M., ob Minderjährige schon Arbeits- und Kaufverträge selbstständig abschließen dürfen, hängt in Österreich, abgesehen von der geistigen Gesundheit, insbesondere vom Alter ab. Das österreichische Recht unterscheidet in drei Gruppen: Kinder unter sieben Jahren, unmündige Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren und mündige Minderjährige von 14 bis 18 Jahren. Ihr Sohn ist mündiger Minderjähriger. Er darf sich daher zu Dienstleistungen selbst verpflichten, also auch Arbeitsverträge abschließen. Ausgenommen sind Lehr- oder Ausbildungsverträge. Diese benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Um in Österreich überhaupt arbeiten zu dürfen, muss Ihr Sohn außerdem die Pflichtschule absolviert haben, das wäre das neunte Schuljahr, und 15 Jahre alt sein. Ihr 16-jähriger Sohn darf sich somit zur Arbeit in den Ferien selbst verpflichten.
Als gesetzliche Vertreterin haben Sie aber aus wichtigen Gründen das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen. Sie können also zwar vorerst nicht verhindern, dass Ihr Sohn ein Arbeitsverhältnis eingeht. Sollte die Arbeit Ihres Sohnes aber negative Auswirkungen auf seine Ausbildung und seine schulischen Leistungen haben, wäre das ein wichtiger Grund für die Auflösung des Vertragsverhältnisses. Dafür müsste allerdings zuerst beobachtet werden, ob eine solche Verschlechterung auch tatsächlich eintritt.
Grundsätzlich dürfen mündige Minderjährige über ihr eigenes Vermögen nach Belieben verfügen, sofern es ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde, wie zum Beispiel Taschengeld. Die Boxhandschuhe sind allerdings zweckgebunden und dienen der sportlichen Betätigung Ihres Sohnes. Er darf sie daher nicht ohne Ihre Zustimmung verkaufen. Das gilt zum Beispiel auch für Schulbücher oder Musikinstrumente.
Über sein Einkommen aus eigenem Erwerb darf Ihr Sohn aber frei verfügen. Nur weil Sie das Spielen am Computer für Zeitverschwendung halten, können Sie den Kauf eines Gamingcomputers daher nicht verbieten. Nur falls die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse durch den Kauf gefährdet wäre, bedürfte es Ihrer Zustimmung. Ihr Sohn dürfte also nicht einfach sein gesamtes Vermögen ohne Ihr Einverständnis für eine sehr teure Einzelanschaffung ausgeben. Davon ist allerdings beim Kauf eines – wenn auch teuren – Gamingcomputers nicht zwangsläufig auszugehen.
Wenn Ihr 16-jähriger Sohn daher in den Ferien arbeiten möchte, um sich davon einen teuren Wunsch zu erfüllen, so können Sie dies rechtlich nicht verhindern.
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Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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