Recht praktisch: Was unterscheidet eine eingetragene Partnerschaft von einer Ehe?

Maria In der Maur Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

Meine langjährige Lebensgefährtin, die schon einmal verheiratet war, macht Andeutungen, dass sie gerne heiraten möchte. Wir wohnen nicht zusammen und eigentlich wollte ich nie heiraten. Jetzt überlege ich eine eingetragene Partnerschaft. Welche Unterschiede bestehen zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe? Wäre ich dann unterhaltspflichtig? Sind die Regelungen einer Witwenpension/einer Witwerpension für eingetragene Partner gleich wie für Ehegatten? Bestehen erbrechtliche Unterschiede? Und kann man bei einer eingetragenen Partnerschaft unterschiedliche Meldeadressen haben?

Werner L., Wien

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