Hast was gut
Wer einen Freund oder eine Kollegin um einen Gefallen bittet, stellt als Gegenleistung selten Geld in Aussicht. Das wäre nicht angebracht, sogar beleidigend. Stattdessen heißt es: "Hast was gut bei mir!"
Nur in den seltensten Fällen wird dazugesagt, worauf sich dieses Versprechen bezieht. Ein Bier beim nächsten Frühschoppen, einmal auf die Kinder aufpassen, den Rasenmäher ausleihen, solche Sachen sind damit wahrscheinlich gemeint. Aber weil es nicht ausgesprochen wird, schwingt in dem Versprechen etwas Geheimnisvolles, tendenziell Illegales mit: Eine Hand wäscht dir andere, zwinker, zwinker. Mit "Hast was gut bei mir!" fängt es an, und wenns blöd läuft, endet es mit einer Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Aber das ist wirklich die Ausnahme. In aller Regel passiert schon deshalb nichts Verbotenes, weil das Versprechen "Hast was gut bei mir!" so gut wie nie eingelöst wird. Wer das sagt, hat es nämlich schon nach Sekunden wieder vergessen. Komischerweise funktioniert der Trick trotzdem jedes Mal.
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