Absolut strengstens!

Verbote in Österreich: Von gewöhnlich über streng und strengstens bis absolut. (Total lassen wir aus.)
Guido Tartarotti

Guido Tartarotti

Unser geschätzter Leser Anton J. hat etwas entdeckt, und zwar auf einem WC in einem ÖBB-Zug die Aufschrift „Absolutes Rauchverbot“.

Jetzt fragt er sich, ob es einen Unterschied gibt zwischen absolutem und gewöhnlichem Verbot.

Lieber Herr J., der Unterschied ist in Österreich gewaltig. Wenn man den Platz zwischen gewöhnlichem und absolutem Rauchverbot Klavierspielen könnte, wäre man mindestens der Elton John.

Gewöhnliches Verbot bedeutet: Es ist eigentlich verboten, außer es pressiert wirklich, dann natürlich nicht. Auf das gewöhnliche folgt das strenge Verbot: Es ist wirklich verboten, aber in Notfällen machen wir eine Ausnahme. Dann kommt das strengste Verbot: Es ist wirklich ohne Spaß verboten, es kann aber sein, dass wir, wenn wir gut aufgelegt sind, ein Auge zudrücken. Absolut verboten heißt: Es tut uns eh selber leid, aber diesmal gilt es wirklich. (In rechtsextremen Kreisen beliebt: Das totale Verbot.)

Übrigens: Wählen ist heute streng erlaubt. Absolut.

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