Warum pflanzliche Urlaubsmitbringsel für böse Überraschungen sorgen können

Orchideen aus exotischen Gefilden, Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei: Wer die Daheimgebliebenen mit essbaren oder blühenden Reise-Mitbringseln beschenken möchte, kann sich die Urlaubslaune bei der Heimkehr schnell verderben. Denn viele Pflanzen, vor allem aus Nicht-EU-Ländern, unterliegen strengen Einfuhrvorschriften.
Bei manchen herrscht sogar ein Einfuhrverbot. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Eine Ausbreitung dieser Schädlinge kann schwerwiegende Folgen für Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt haben, betont man beim amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES), das in Österreich die Einfuhr kontrolliert.
Was bei der Einfuhr zu beachten ist
Dabei muss etwa die Gesundheit der Pflanzen kontrolliert werden. Die Überprüfung direkt auf den Flughäfen (Wien, Linz, Graz) konzentriert sich darauf, dass keine Schädlinge gefunden werden und dass die Produkte gesund sind. Erst dann werden sie durch den Zoll freigegeben.
Pflanzliche Waren müssen auch im Urlaubsreiseverkehr bei der Einreise in ein EU-Land über ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes verfügen. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und belegt, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt wurden.
Beschlagnahme: Keine Ausnahmen
Fehlen wichtige Dokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen, werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Ausnahmen für kleine Mengen von pflanzlichen Mitbringseln gibt es nicht. Ausschließlich für die Mitnahme von folgenden Früchten wird bei der Einfuhr kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt: Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüsse.
Hinweis: Seit 01.01.2021 gelten auch England, Schottland und Wales als Drittländer und die Einfuhr von Pflanzen- und pflanzlichen Produkten in die EU unterliegt ebenfalls den phytosanitären Regelungen.
Schutz der heimischen Pflanzen und Wirtschaft
Diese Regelungen sind ein wichtiges Instrument, um die Einschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen wie Insekten, Pilzen, Bakterien oder Viren zu verhindern. Einmal eingeschleppt, kann dies schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Durch die Inspektionen kann ein Befall frühzeitig an Grenzkontrollstellen wie Flughäfen erkannt und dadurch die heimische Land- und Forstwirtschaft geschützt werden.
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