Vor 30 Jahren wurden die UNO-Kinderrechte beschlossen

Am Wochenende durften 30 Kinder in der Hofburg übernachten - der Bundespräsident machte auf die Kinderrechte aufmerksam
Am 20. November 1989, unterschrieben 191 UNO-Mitgliedsländer einen Vertrag über die Rechte von Kindern.

Link zum Original-KURIER-Artikel

Seit dem 20. November 1989, gibt es
die „UNO-Kinderrechtskonvention“.
Die UNO ist eine weltweite Organisation.
Fast alle Länder der Welt sind Mitglieder der UNO.
Die UNO versucht, Lösungen für Probleme
in der Welt zu finden.
Die „UNO-Kinderrechtskonvention“ ist ein Vertrag,
der die Rechte von Kindern sichert und schützt.
Die UNO-Kinderrechts-Konvention ist aufgebaut
auf 4 Grundrechten:

Das Recht auf Gleichbehandlung:
Kein Kind darf wegen einer Behinderung,
wegen der Religion, wegen der Herkunft oder
ähnlichen Gründen, schlechter behandelt werden.

Das Wichtigste ist, dass es dem Kind gut geht:
Bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen,
muss darauf geachtet werden,
dass es dem Kind damit gut geht.

Das Recht auf Leben und Entwicklung:
Jedes Land verpflichtet sich, den Kindern die
bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit ist auch die Bildung gemeint.

Achtung vor der Meinung vom Kind:
Alle Kinder sollen ernst genommen werden
und sollen mitentscheiden dürfen,
wenn es um etwas geht,
dass sie betrifft.

Alle UNO-Mitgliedsländer haben vor 30 Jahren
die UNO-Kinderrechtskonvention unterschrieben.
Mit der Unterschrift verpflichten sich die Länder,
sich daran zu halten.
Das passiert aber in den meisten Ländern
nicht verlässlich.

Experten sagen, dass die Kinderrechte
auch in Österreich noch immer nicht
ganz umgesetzt werden.

Besonders bei der Gleichberechtigung
und bei der Bildung, gibt es noch
große Unterschiede für Kinder in Österreich.

Kommentare