Verstößt das geplante Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit?

Die Regierung will das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten und Volksschulen verbieten. Experten finden, dass das nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt.

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Die Regierung von Österreich will
in Kindergärten und Volksschulen
das Tragen von Kopftüchern verbieten.
Viele Menschen fragen sich,
ob man das mit dem Recht
auf Religionsfreiheit vereinbaren kann.

Ein Experte sagt, dass der Gesetzgeber bei
Kindern besondere Schutzpflichten hat.
Wenn muslimische Mädchen in Kindergärten
oder Schulen gezwungen werden,
Kopftücher zu tragen, werden sie manchmal
von den anderen Kindern ausgeschlossen.

Es hat jedes Kind das Recht
auf die bestmögliche Entwicklung.
Wenn man durch das Tragen
von einem Kopftuch ausgegrenzt wird,
kann das die Entwicklung aber stören.
Deshalb finden Experten,
dass das Kopftuch-Verbot in Kindergärten
nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt.
Es geht dabei mehr um das Dazugehören
zu einer Gesellschaft, als um Religion.

 

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