Verfassungsgerichtshof prüft „drittes Geschlecht“

Deutsches Plakat für eine "dritte Option": Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab der Forderung statt
Eine Festlegung auf männliches oder weibliches Geschlecht, könnte laut Verfassungsgerichtshof gegen den Schutz der Privatsphäre verstoßen.

 

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Der Verfassungsgerichtshof wird überprüfen,
ob es erlaubt ist,
wenn das Geschlecht nur als
männlich oder weiblich angegeben werden kann.

Der Verfassungsgerichtshof ist für viele Dinge zuständig.
Zum Beispiel für das Prüfen von Gesetzen und Verordnungen,
die Kontrolle bei Wahlen und vieles mehr.
Überprüft wird, ob man das Recht auf ein drittes Geschlecht,
das intersexuell genannt wird, hat.

Intersexuelle Menschen fühlen sich weder dem männlichen,
noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig.
Manche Betroffene können auch körperlich
weder dem einen, noch dem anderen Geschlecht zugeordnet werden.

Der Grund für die Behandlung von diesem Thema
ist eine Beschwerde.
Eine Person versuchte, ohne Erfolg, ihr Geschlecht im Zentralen
Personenregister auf intersexuell ändern zu lassen.

Das Zentrale Personenregister ist ein Verzeichnis.
Hier werden Daten über Geburt,
Ehe oder Tod von Menschen in Österreich gespeichert.

Der Verfassungsgerichtshof weist darauf hin,
dass es ungewöhnliche Entwicklungen des Geschlechts geben kann.
Durch diese Entwicklungen können die Betroffenen weder
dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden.
Der Verfassungsgerichtshof sagt, diese Menschen sind eine besonders
empfindliche Gruppe, vor allem wenn es um Kinder geht.

Der Verfassungsgerichtshof weist auch darauf hin,
dass das Gesetz andere Geschlechter
neben männlich und weiblich zulassen sollte.
Es sollte möglich sein, eine bestimmte Festlegung
auf ein Geschlecht so lange offen zu halten,
bis die Person darüber selbstständig entschieden hat.

Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Festlegung auf
männlich oder weiblich gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstößt.
Die Entscheidung über dieses Thema, ist laut Verfassungsgerichtshof
in einer der nächsten Sitzungen zu erwarten.

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