Im Internet gekaufte Waren dürfen ausprobiert und zurückgegeben werden

Im Internet gekaufte Waren dürfen ausprobiert und zurückgegeben werden
Ein Gericht in Bregenz hat entschieden, dass man im Internet gekaufte Waren ausprobieren und danach zurückgeben kann.

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Waren, die im Internet gekauft wurden,
dürfen zurückgegeben werden,
auch wenn sie vom Kunden ausprobiert wurden.
Ein Gericht in Bregenz hat das entschieden.
Es ging um einen Käufer, der einen Auto-Kindersitz im
Internet gekauft hat.
Um den Sitz zu testen, hat er das Etikett abgenommen.
Beim Testen verursachte der Käufer Kratzer am Sitz.
Weil der Käufer nicht mit dem Sitz zufrieden war,
wollte er das Geld zurück bekommen.

Das Versandhaus wollte es ihm nicht geben.
Deshalb klagte er das Versandhaus.
Der Verein für Konsumenteninformation unterstützte den
Käufer mit der Klage.
Der Verein für Konsumenteninformation berät
und informiert Kunden.
Die Klage war erfolgreich.
Laut dem Gericht ist es in Ordnung,
wie der Mann die Ware ausprobiert hat.
Nur wenn man die Ware falsch testet
oder stark beschädigt,
bekommt man kein Geld zurück.

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