Frau zieht Beatmungs-Schlauch von ihrem Lebens-Gefährten

Frau zieht Beatmungs-Schlauch von ihrem Lebens-Gefährten
Eine 52-jährige Frau hat in Wien bei ihrem 70-jährigen Partner, der im Sterben lag, den Beatmungs-Schlauch gezogen. Es wird vermutet, dass sie aus Mitleid gehandelt hat.

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Anfang April hat eine 52-jährige Frau
ihren 70-jährigen Partner
im Allgemeinen Krankenhaus in Wien besucht.
Sie hat von den Ärzten erfahren,
dass er bald sterben wird,
weil er sich von einer Nieren-Verpflanzung
nicht mehr erholt hat.
Solche Verpflanzungen nennt man auch Transplantationen.
Die 52-jährige Frau kam zu ihrem Partner ins Krankenhaus,
um sich allein von ihm zu verabschieden.
Später fiel den Ärzten auf,
dass die Beatmungs-Schläuche für die
Sauerstoff-Versorgung von dem Mann gezogen waren.
Da war die 52-jährige Frau schon nicht mehr im Krankenhaus.

Die Polizei nahm die Frau fest.
Bei der Festnahme war sie betrunken.
Ob sie bei der Tat im Krankenhaus schon betrunken war, ist unklar.

Unterschiedliche Sterbehilfe-Gesetze in den EU-Ländern
Sterbehilfe bedeutet, dass man bei einer sehr alten
oder unheilbar kranken Person,
den Tod einleitet oder das Sterben beschleunigt.


In folgenden Ländern ist Sterbehilfe erlaubt:
· 
Belgien

·  Luxemburg

·  Niederlanden

In Polen ist Sterbehilfe verboten.

Wenn man in Österreich jemanden dabei hilft, zu sterben,
ist das nicht erlaubt.
Wenn jemand tötet, weil es der kranke oder alte Mensch
von ihm verlangt, dann ist das „Tötung auf Verlangen“.
Dafür gibt es ein eigenes Gesetz.
Die Strafe dafür beträgt 6 Monate bis 5 Jahre Haft.
Eine Person sterben zu lassen, ist in Österreich erlaubt.
Damit ist gemeint, dass man einer Person Medikamente gibt,
damit sie weniger Schmerzen während dem Sterben hat.

In Deutschland und in der Schweiz ist es verboten,
dass eine Person einer anderen Person beim Sterben hilft.
Deutschland und die Schweiz haben aber Regeln
für die Hilfe beim Selbstmord beschlossen.
Das bedeutet, dass einem Menschen Medikamente zur Verfügung
gestellt werden, mit denen er sein Leben beenden kann.
Einnehmen muss der Mensch die Medikamente aber selbst.
Die Selbstmord-Helfer dürfen das nicht machen,
um damit Geld zu verdienen.

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