Fast blind gegen das Chaos bei den Ämtern

Fast blind gegen das Chaos bei den Ämtern
Eine Mutter, die mit einer Sehbehinderung geboren wurde, soll 4500 Euro Mindestsicherung zurückzahlen.

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Die 26-jährige Wienerin Desirée Pfeifer
soll 4500 Euro Mindestsicherung
an das Sozialamt zurückzahlen.
Den genauen Grund dafür weiß sie nicht.
Die 26-jährige Mutter wurde mit einer Sehbehinderung geboren.
Warum sie so viel Geld an das Sozialamt zurückzahlen sollte,
wurde der 26-jährigen nicht erklärt.
Sie erzählt: „Ich hab’ eMails geschickt und nie eine Antwort bekommen.
Ich wurde am Telefon ständig weitergeleitet.
Die eine Person kannte sich nicht aus,
die andere gab nur die halbe Auskunft“.
„Ich war auch direkt bei dem Amt dort.“

Ihr Anwalt, Gerold Beneder, meinte,
dass das Sozialamt gerade bei Menschen mit Behinderung
die besondere Pflicht hat, gut zu erklären.
Durch ihre angeborene Sehbehinderung
gehört die Frau nämlich zu den begünstigten Behinderten.
Begünstigte Behinderte haben unter anderem
Anspruch auf besondere Förderungen.
Voraussetzung, um als begünstigter Behinderter zu gelten,
ist eine Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Bei Frau Pfeifer wurde
ein Behinderungs-Grad von 100 Prozent festgestellt.

Sie hat es so schon schwer genug
Am 21. Jänner 2016 wurde Tochter Victoria geboren,
Desirée Pfeifer zieht sie allein groß.
Am 1. Mai 2016 starb ihr Vater an Krebs.
Ab dem Zeitpunkt hatte Pfeifer
weil wegen ihrer Behinderung Arbeits-Unfähigkeit vorliegt–
neben der Ausgleichs-Zahlung,
Anspruch auf 93 Euro im Monat Waisenpension.
In diesem Fall sind Mindestsicherung, Karenzgeld,
und Waisenpension zusammengekommen.
Beteiligt waren die Pensionsversicherungs-Anstalt,
die auch PVA genannt wird und die MA 40, die Magistrats-Abteilung
für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.
„Die eine Stelle weiß nicht, was die andere zahlt“,
sagt Anwalt Beneder – und ausbaden muss es Desirée Pfeifer.
Sie hat Fixkosten im Monat von 1200 Euro
und kommt mehr schlecht als recht gerade so über die Runden.

Im April 2017 ist ein Bescheid vom Sozialamt gekommen,
dass Desirée Pfeifer 4500 Euro zurückzahlen soll.
Sie habe zu Unrecht 473 Euro monatliche Waisenpension erhalten
und verschwiegen, dass sie von anderer Stelle Unterstützung erhalte.
Sie kann belegen, dass sie nur 93 Euro Waisenpension bekommt,
rechnete gegen und kam auf 3250 Euro,
die sie an Unterstützung noch bekommen sollte.
Und sie verlangte: „Ich hätte gern eine Abrechnung“.

Dann hat die junge Frau schließlich beim Landesverwaltungs-Gericht
eine Klage gegen die geforderte Zahlung eingereicht.
Ihr wurden vom Amt keine gültigen Dokumente vorgelegt,
die bestätigen, dass sie das Geld zurückzahlen muss.
Die Vertreter der MA 40 fanden es nicht einmal der Mühe wert,
zu erscheinen und zur Aufklärung von dem Problem beizutragen.

Damit hat der ganze Zirkus von vorne angefangen.
Ein neuer Bescheid des Sozialamts auf Rückzahlung wurde ihr zugeschickt,
wieder wurde keine Begründung beigelegt,
und Desirée Pfeifer legte ein 2. Mal Beschwerde
beim Landesverwaltungs-Gericht ein.
Auch das kostet sie Geld.
Langsam wird es der jungen Mutter zu viel.
Demnächst muss sie mit ihrer Tochter
in eine Wohn-Gemeinschaft nach Oberösterreich ziehen,
weil sie sich die Wohnung in Wien nicht mehr leisten kann.

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