Das Thema Religion bei Bewerbungen

Human resources management concept
Bei manchen Job-Inseraten wird ein bestimmter religiöser Glaube vorausgesetzt. Das finden Arbeitsuchende ungerecht.

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Ob man einen Arbeitsplatz bekommt oder nicht,
kann auch mit der Religion der man angehört, zu tun haben.
Seit dem Jahr 2004 gibt es ein Gesetz in Österreich,
das sagt, keiner darf wegen seinem Glauben benachteiligt werden.
Es nennt sich Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Trotzdem werden immer noch Menschen wegen ihrem Glauben
am Arbeitsplatz benachteiligt.


Hier 2 Beispiele von Menschen, die einen Arbeitsplatz wegen
ihrer Religion nicht bekommen haben:

1. Ruth Dainko ist derzeit auf der Suche nach Arbeit.
Sie ist dabei auf ein Inserat der Kirchenbeitragsstelle gestoßen.
In der Umgebung von Tulln wird eine Sekretärin
für 40 Stunden in der Woche gesucht.
Ruth Dainko möchte sich bewerben.
Doch dann liest sie, dass eine
„bewusste und gelebte Bekennung
zu dem Glauben der katholischen Kirche
Voraussetzungen für die Stelle ist.
Sie ist aber nicht katholisch,
sondern gehört einer anderen Religion an.

2. Besonders schwere Verstöße von dem Gesetz sind Vorfälle,
wie bei einer Lebensmittel-Kette Anfang des Jahres.
Da musste eine Frau vor dem Bewerbungs-Gespräch
einen Fragebogen ausfüllen.
In diesem wurde sie unter anderem nach ihrem
Religions-Bekenntnis gefragt.

Die Frau fühlte sich unter Druck gesetzt und entschied sich,
das Bewerbungs-Gespräch abzubrechen.

„Bei dem Job, um den es in diesem Fall ging,
war die Religion vollkommen irrelevant.
Mit einer Lebensmittelhandelskette hat Religion nichts zu tun..."
sagt Constanze Pritz-Blazek dazu.
Sie ist Anwältin und beschäftigt sich mit Gleichbehandlung.

Es gibt auch Ausnahmen
Im Gleichbehandlungsgesetz gibt es aber Ausnahmen
beim Diskriminierungsverbot wegen der Religion.
Das trifft im Fall von Ruth Dainko zu.
„Wenn es hingegen für den Job relevant ist,
darf nach der Religion gefragt werden“,
sagt die Anwältin Pritz-Blazek.

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