Angehörige von NS-Opfern bekommen einfacher die Staatsbürgerschaft

Thomas Drozda (SPÖ), Christian Hafenecker (FPÖ) und Karl Nehammer (ÖVP) am Donnerstag im Parlament.
Für Angehörige von NS-Opfern wird es einfacher, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen.

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Am 19. September wurde eine wichtige Veränderung
für Angehörige von Opfern
vom National-Sozialismus beschlossen.
Der National-Sozialismus wird mit NS abgezürzt.
Der National-Sozialismus war
ein politisches System in Deutschland und in Österreich.
Dieses politische System gab es
vom Jahr 1933 bis zum Jahr 1945.

In dieser Zeit herrschte Adolf Hitler
als Diktator über Teile von Europa.
Ein Diktator regiert und bestimmt
in seinem Land alles alleine.
Die Bevölkerung oder andere politische Parteien
dürfen nicht mitbestimmen.
Bis zum Jahr 1945 wurden im National-Sozialismus
verschiedene Menschen verfolgt,
zum Arbeiten gezwungen und sogar getötet.
Betroffen waren zum Beispiel Juden, Kriegsgefangene
oder Menschen mit Behinderung.
Bis zum Jahr 1955 flohen deswegen viele Menschen
vor dem National-Sozialismus in andere Länder.
Sie konnten nicht nach Österreich zurückkommen,
weil man sie dort verfolgt hätte.


Angehörige dieser Opfer bekommen in Zukunft leichter
die österreichische Staatsbürgerschaft.
Auch die FPÖ ist mit dieser neuen Regelung einverstanden.
Wenn man aber eine schwere Straftat begangen hat
oder das politische System in Österreich nicht akzeptiert,
bekommt man die Staatsbürgerschaft nicht.

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