Änderungen für die Nutzung von Fotos und Videos im Internet

Axel Voss (unter dem "Yes!"-Schild), der zuständige Berichterstatter, bei der Abstimmung.
Link zum Original-KURIER-Artikel
Am 26. März beschlossen die EU-Politiker ein neues Urheber-Recht.
Ein Urheber ist eine Person, die etwas Neues im Bereich Kunst
oder
Literatur geschaffen hat.
Das Urheber-Recht schützt Werke der Kunst und Literatur,
zum Beispiel Fotos oder Texte.
Nur die Urheber haben das Recht, ihre Werke zu verkaufen
oder zu verbreiten.
Urheber können die Rechte, ihre Werke zu nutzen,
auch an andere übertragen.
Dafür bekommt der Urheber dann Geld.
Die neue Regelung soll Künstler davor schützen,
dass ihre Werke genutzt werden, ohne dass sie dafür bezahlt werden.
Bisher war dies nämlich bei
Google und anderen Firmen der Fall.
Diese Firmen nutzen oft Fotos oder Musikvideos,
ohne dafür zu bezahlen.
Was passiert jetzt im Internet?
Internetseiten wie zum Beispiel „
YouTube“ oder auch „Facebook“
müssen in Zukunft mit Künstlern Vereinbarungen unterschreiben.
Die Künstler müssen an den Einnahmen,
die ihre Werke einbringen, beteiligt werden.
Die Besitzer der Internetseiten müssen auch verhindern,
dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Internetseiten
hochgeladen werden.
Dies finden Gegner nicht gut, sie befürchten zu viel Kontrolle
und dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt wird.
In den kommenden Wochen soll es Gespräche
zwischen Vertretern der
EU, Vertretern von Internetseiten
und Besitzern von Urheber-Rechten geben.
Es wird besprochen, wie genau das neue Gesetz umgesetzt wird.
Kommentare