Prognose: So wird das Baujahr 2024

Die Bauwirtschaft fordert die Abschaffung der KIM–Verordnung, eine Wohnbauförderung und die Anpassung der Baukostenobergrenzen an die Inflation.
Trübe Aussichten für die Baubranche im Jahr 2024. Ein Rückblick und Ausblick – mit Lichtblicken.

Seit mittlerweile 3,5 Jahren befindet sich die Bauwirtschaft im Krisenmodus. Dennoch gab es 2023 Lichtblicke, positive Veränderungen und coole Projekte. Der 36. Wiener Stadterneuerungspreis wurde erneut vergeben und damit die besten Sanierungsprojekte der Stadt ausgezeichnet. Eine hochkarätig besetzte Fachjury kürte insgesamt zehn Projekte – in den Kategorien „Pionierleistung“, „Wiener Meisterleistung“ und „Bravourleistung“ und vergab auch wieder einen Sonderpreis.

Weitere Highlights

Der neue Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 bringt aktualisierte Behandlungsgrundsätze für Aushubmaterialien. Diese sind für die ALSAG­freie Verwertung von Böden verbindlich. Die überarbeiteten OIB­Richtlinien 1–6 werden in der Fassung 2023 neu aufgelegt. Zusätzlich wird auch ein Ausblick auf eine künftige Richtlinie 7 zur Nachhaltigkeit veröffentlicht. Eine Zusammenstellung der Änderungen aller Richtlinien kann auf bau.or.at/normen heruntergeladen werden.

Die neue Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung (BM­BPO) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) kundgemacht. Die nachzuweisenden Kompetenzen (Lernergebnisse) aller Module sind in der BMBPO explizit angeführt und können unter bau.or.at/bmbpo nachgelesen werden. Aufgrund der in der Prüfungsordnung festgelegten Legisvakanz von 12 Monaten wird die BM­BPO im August 2024 in Kraft treten. Die Novelle der Wiener Bauordnung ist ebenfalls 2023 beschlossen worden. Die Kernpunkte sind die Dekarbonisierung, der Klimaschutz und dass Wohnen leistbar bleiben soll. Neu ist auch: Ab jetzt sind BaumeisterInnen berechtigt, ein Bauwerksbuch erstellen zu dürfen.

Prognose: So wird das Baujahr 2024

Das Wiener Baugewerbe empfiehlt der öffentlichen Hand eine Wohnbauförderung im Bereich der energetischen Sanierung.

von Dipl.-Ing. Mario Watz, Innungsmeister der Landesinnung Bau Wien

Trübe Aussichten

Die Abwärtsbewegung der österreichischen Bauwirtschaft hat sich im Jahr 2023 deutlich beschleunigt. Eine WIFO-Prognose rechnet mit weiteren Rückgängen im Jahr 2024. Das Jahr 2022 muss hier als Schlüsseljahr für die aktuelle Konjunkturabschwächung gesehen werden, da neben dem Baukostenschock (im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine) auch die Zinswende im Frühsommer 2022 begann. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass mit Beginn der Zinswende die Baukonjunktur in praktisch allen europäischen Ländern an Fahrt verloren hat.

Zusätzlich zum allgemeinen Abwärtstrend der Baukonjunktur in ganz Europa kam in Österreich die Verschärfung bei der Kreditvergabe an private Haushalte (KIM-VO) hinzu, die ab August 2022 weitere Entzugseffekte auslöste. In Kombination mit den Zinserhöhungen ist die Kreditneuvergabe an private Haushalte regelrecht eingebrochen und hat sich seither auch nicht mehr erholt. Im Gegenteil: Das Kreditneugeschäft war nicht nur im 1. Halbjahr 2023 um 62 % unter dem Niveau der ersten sechs Monate des Vorjahres, sondern lag auch im August und September 2023 nochmals ein Drittel unter dem Niveau der gleichen Monate des Jahres 2022, als die Verordnung bereits wirksam war.

Die aktuelle Prognose des EUROCONSTRUCT-Netzwerks für Österreich geht auch für 2024 von einer Rezession in der Bauwirtschaft aus. Aufgrund der anhaltend schwachen Vorlaufindikatoren, insbesondere der weiter schrumpfenden Auftragsbestände, wird zudem für 2024 mit einem noch stärkeren Rückgang der Bauinvestitionen als im vorigen Jahr gerechnet. Eine Stabilisierung der Bautätigkeit wird erst ab dem Jahr 2025 erwartet, wobei der Wohnbau sogar erst ab 2026 wieder ein reales Wachstum verzeichnen dürfte.

Dipl.-Ing. Mario Watz, Innungsmeister der Landesinnung Bau Wien, dazu: „Die Bauwirtschaft ist ein wesentlicher Motor der österreichischen Wirtschaft. Mit etwa 2.800 Unternehmen und rund 54.000 Mitarbeitern alleine in Wien ist die Bauwirtschaft von großer Bedeutung. Die derzeitige Zinspolitik führt zu einem massiven Mangel an Aufträgen. Das Wiener Baugewerbe empfiehlt der öffentlichen Hand eine Wohnbauförderung im Bereich der energetischen Sanierung. Dies belebt die Wirtschaft und schafft umweltfreundliche Effekte.“ So soll die Wohnbauförderung für die Schaffung oder Sanierung von Wohnraum zweckgewidmet und der Beitrag des Bundes wesentlich erhöht werden. Weiters fordert die Bauinnung die Abschaffung der KIM–Verordnung, Maßnahmen im Steuerrecht und die Anpassung der Baukostenobergrenzen an die Inflation. Damit das Baujahr 2024 besser wird als gedacht.

Förderaktion: Eigenkapitalanalyse der Mitglieder

Der Landesinnung Bau Wien ist es ein wichtiges Anliegen, die Wettbewerbsfähigkeit und Bonität der Mitglieder zu verbessern. Darum startet im Frühjahr eine Förderaktion für Wiener Mitgliedsbetriebe: Mitglieder sollen eine finanzielle Unterstützung durch die Innung bei der Erstellung von individuellen Eigenkapitalanalysen erhalten. So ist das Ziel der Landesinnung Bau Wien die teilnehmenden Mitgliedsbetriebe bei einer Standortbestimmung sowie der Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen zur Ausstattung von Eigenkapital zu unterstützen.

Die Themenbereiche sind:

  • Stärken und Schwächen der bearbeiteten Geschäftsfelder
  • Potenziale zur Produktivitätssteigerung
  • Potenziale zur Fixkosten-Senkung
  • Potenziale in der Bilanzstruktur (z. B. Working Capital, stille Reserven)

Förderdetails

Die Förderung erfolgt in Form von geförderten Beratertagen. Diese sind nach dem Umsatz (Durchschnittsumsatz der letzten drei Jahre) gestaffelt. Die Förderleistung der Landesinnung beträgt pro Unternehmen 70 Prozent der Netto-Auftragswerte. Eine zusätzliche Förderung von jeweils 10 Prozent wird gewährt, wenn entweder zum Stichtag der Beauftragung das Mitgliedsunternehmen seit zumindest sechs Monaten durchgehend einen oder mehrere Lehrlinge ausbildet und/oder zum Stichtag der Beauftragung das Mitgliedsunternehmen seit zumindest sechs Monaten durchgehend ältere Arbeitnehmer (50+ Lebensjahre) beschäftigt. Bei Lehrlingsbeschäftigung und Beschäftigung älterer Arbeitnehmer kann somit eine 90-prozentige Förderung erzielt werden.