Mieterhöhung ab April: Jetzt kostenlos prüfen lassen

Neue Regeln, neue Rechte – die MieterHilfe der Stadt Wien unterstützt Sie kostenlos.
Eine Frau berät einen Mann bei Dokumenten am Schreibtisch mit Laptop und Taschenrechner.

Der Frühling bringt nicht nur wärmere Temperaturen, sondern für viele Mieter*innen auch Post von den Vermieter*innen: Ab 1. April sind wieder Mieterhöhungen möglich. Doch Vorsicht! Die Spielregeln haben sich grundlegend geändert. Die im vergangenen Jahr eingeführte „Mietpreisbremse" sorgt für strengere Vorgaben und damit auch für Unsicherheit auf beiden Seiten. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Mietzinsvorschreibung genau unter die Lupe nehmen lassen.

Die gute Nachricht: Die MieterHilfe der Stadt Wien steht Ihnen dabei kostenlos mit fundierter Expertise und verständlichen Antworten auf all Ihre Fragen rund ums Mietrecht zur Seite.

Was bedeutet die Mietpreisbremse konkret für Sie?

Die neuen Regelungen bringen spürbare Erleichterungen für Mieter*innen. Im geregelten Bereich – dazu gehören die meisten Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen – dürfen die Mieten 2026 maximal um 1 Prozent steigen. Im Jahr 2027 sind es höchstens 2 Prozent, ab 2028 gelten dann dieselben Regeln wie am freien Markt.

Am freien Mietmarkt sieht es etwas anders aus. Hier darf die Inflation bis zu 3 Prozent voll weitergegeben werden. Bei der aktuellen Jahresinflation von 3,6 Prozent bedeutet das eine maximal zulässige Mieterhöhung von 3,3 Prozent – immer noch deutlich weniger als in den vergangenen Jahren üblich.

Wichtig zu wissen ist, dass Mieterhöhungen grundsätzlich nur einmal jährlich zulässig sind und eine im Vertrag vereinbarte Wertsicherungsklausel voraussetzen. Fehlt diese, sind Erhöhungen nicht rechtens.

Lassen Sie Ihren Mietvertrag überprüfen – es lohnt sich!

Klingt kompliziert? Ist es auch! Zwischen geregeltem und freiem Bereich, Altbau und Genossenschaftswohnung, Wertsicherungsklauseln und Ausnahmeregelungen, usw. Die Details sind selbst für Fachleute eine Herausforderung. Genau deshalb sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die MieterHilfe der Stadt Wien prüft kostenlos, ob Ihre Mieterhöhung rechtmäßig ist. Die Expert*innen kennen die aktuellen Gesetzesänderungen genau und können auf einen Blick erkennen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. So schützen Sie sich vor unzulässigen Forderungen und behalten den Überblick über Ihre Rechte.

Neue Befristungsregeln: Mindestens fünf Jahre

Auch bei der Befristung von Mietverträgen hat sich etwas getan. Während früher drei Jahre als Mindestdauer galten, müssen neue befristete Verträge mit gewerblichen Vermieter*innen nun grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden. Kürzere Befristungen sind zwar nicht automatisch ungültig, können aber rechtlich nicht durchgesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Mieter*innen.

Ihr Recht auf faire Miete. Nutzen Sie die kostenlose Beratung!

Ob Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung oder Vertragsfragen: Die MieterHilfe der Stadt Wien ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle mietrechtlichen Anliegen. Das Service ist kostenlos, kompetent und unbürokratisch.

Schauen Sie auf Ihr Geld und sichern Sie sich Ihr Recht mit der Unterstützung von Expert*innen, die auf Ihrer Seite stehen. Denn gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zählt jeder Euro.