Gründung: „Die GmbH ist ein sehr gutes Produkt“

Die Wahl der passenden Rechtsform ist für Unternehmen langfristig von großer Bedeutung, weiß Notarin Marcella Handl.
Ein Paar unterschreibt etwas, eine Notarin sitzt neben dran

Neu-, aber auch Umgründungen, sind zentrale Etappen im Unternehmensleben, auf denen einige Stolpersteine lauern. Beiden sollte daher viel Aufmerksamkeit geschenkt werden, rät Marcella Handl, Notarin und Vizepräsidentin der Österreichischen Notariatskammer.

In der EU gibt es 27 Rechtssysteme und mehr als 60 einzelstaatliche Gesellschaftsformen. Die EU-Kommission will nun mit der EU Inc. Unternehmen, ganz besonders Start-ups, das Leben erleichtern. Wie soll diese aussehen?

Marcella Handl: Das kann man derzeit noch nicht genau sagen, da ja bisher nur ein Vorschlag vorliegt. Dieser sieht ein zusätzliches

einheitliches europäisches Unternehmensrecht vor, wonach Unternehmen innerhalb von 48 Stunden von überall aus in der EU auf digitalem Weg nach denselben Regeln gegründet werden können. Darüber hinaus soll es ein einheitliches Register geben, wo alle Firmenurkunden solcher Gesellschaften zu finden sein sollen.

Zumindest in Österreich ist einiges davon ja ohnehin schon längst Usus …

Das stimmt. Bei uns können Gründungen bereits zur Gänze digital durchgeführt werden, damit sind wir europaweit Vorreiter. Und mit dem Firmenbuch gibt es seit Jahrzehnten ein öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten Informationen über eingetragene Unternehmen zu finden sind.

Wie lang dauert bei uns eine Gründung?

Der tatsächliche Gründungsvorgang ist binnen weniger Stunden möglich. Umgründungen dauern in der Regel länger, da sie komplexer sind. Ich habe aber noch niemanden getroffen, der mit der Gründung oder Umgründung innerhalb von drei, vier Stunden im Firmenbuch stehen wollte. Zumindest österreichischen Gründer:innen und Unternehmer:innen geht es vor allem darum, das Unternehmen auf rechtlich sichere Beine zu stellen.

Eine brünette Frau in einem schwarzen Blazer

Aber letztlich ist die Wahl der richtigen Rechtsform wie vieles andere auch immer individuell zu betrachten.

von Mag. Marcella Handl, Notarin

Deutlich zeitintensiver sind wahrscheinlich die Überlegungen und Entscheidungen im Vorfeld ...

Das stimmt. Aber je besser man sich vorbereitet, desto sicherer ist das Fundament des Unternehmens. Das gilt nicht nur in Hinblick auf organisatorische oder steuerliche Themen, sondern auch für die rechtliche Basis. Man darf nicht vergessen, dass Neu- und Umgründungen zentrale Etappen im Unternehmensleben sind.

Gibt es dabei so viele Stolpersteine?

Oh ja. Das beginnt schon bei der Suche nach dem Namen, unter dem der Betrieb gegebenenfalls im Firmenbuch eingetragen wird. Die Firma, also der Name, darf beispielsweise nicht irreführend sein. Daher fängt der Beratungs- und Abklärungsbedarf bereits beim Firmenwortlaut an. Ein wesentlicher Punkt ist die Wahl der richtigen Rechtsform, die Auswirkungen im Bereich des Steuerrechts, der Sozialversicherung, der Haftung bis hin zu möglichen Förderungen hat.

Die beliebteste Rechtsform in Österreich ist seit 120 Jahren die GmbH. Warum?

Sie bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Flexibilität. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Das heißt, sie ist selbst Träger von Rechten und Pflichten und steht für etwaige Haftungsfragen gerade. Damit wird das persönliche Haftungsrisiko von Gesellschafter:innen deutlich reduziert. Die Erfahrung zeigt weiters, dass eine GmbH im Vergleich zu Ein-Personen-Unternehmen oder Personengesellschaften am Markt häufig als seriöser eingestuft wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Gesellschaftsanteile in Österreich nur durch einen Notariatsakt übertragen werden können. Damit weiß die Geschäftsführung, die Gesellschafter:innen ja gegenüber weisungsgebunden ist, immer, wer diese sind.

Und wie flexibel ist sie?

Wächst das Unternehmen, kann es damit gut umgehen – beispielsweise durch Beteiligungen, also die Aufnahme neuer Gesellschafter:innen. Nicht zuletzt hat sich die GmbH im Laufe der Zeit immer wieder an geänderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst, wie beispielsweise die Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro zeigt.

Wie sehen die steuerlichen Vorteile aus?

Die GmbH bietet vor allem steuerliche Vorteile, wenn Gewinne im Unternehmen belassen werden. Einzelunternehmer:innen unterliegen dem progressiven Steuersatz. Je höher der Gewinn, desto höher die Einkommensteuer. Die Gewinne einer GmbH werden direkt bei der Gesellschaft mit 23 Prozent Körperschaftssteuer besteuert. Erst, wenn Gewinn an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet wird, müssen diese 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer abführen.

Gibt es auch Nachteile bei der GmbH?

Kein Vorteil ohne Nachteil. Die Gründung einer GmbH ist im Vergleich zu einem Einzelunternehmen etwas aufwändiger, im laufenden Betrieb muss sie erhöhte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören etwa Veröffentlichungspflichten und eine doppelte Buchführung, sodass etwa die Umsatzsteuer gleich nach Rechnungslegung abgeliefert werden muss. Aber in den meisten Fällen zahlt es sich aus, das in Kauf zu nehmen. Die GmbH ist ein wirklich sehr gutes, erfolgreiches Produkt.

Wenn das der Fall ist, wird sich die EU.Inc daran orientieren?

Die aktuellen Überlegungen auf EU-Ebene greifen in zentralen Fragen – etwa bei der Haftungsbeschränkung – auf bewährte Strukturen wie jene der GmbH zurück. Das österreichische Notariat bringt über sein Büro in Brüssel seine Expertise aktiv in die Diskussionen ein und begleitet diesen Prozess.

Noch eine letzte Frage zur GmbH: Wann ist sie nicht die passende Rechtsform?

Jemand, der nur ein kleines Unternehmen mit wenig Umsatz, Gewinn und Haftungsrisiko betreiben will, kann mit einem Ein-Personen-Unternehmen oder einer Personengesellschaft besser dran sein. Aber letztlich ist die Wahl der passenden Rechtsform. wie vieles andere auch immer individuell zu betrachten. Daher braucht es meines Erachtens auch eine fundierte rechtliche Beratung vor der endgültigen Entscheidung.

Zum Beispiel in einem Notariat?

Beratung ist in jedem Fall sinnvoll. Wir Notar:innen sind als vom Staat ernannte Amtsträger zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Unsere Aufgabe ist es daher nicht, einseitige Interessen zu vertreten, sondern ausgewogene und rechtssichere Lösungen zu gestalten, die den Interessen aller Beteiligten gleichermaßen Rechnung tragen. Wir beziehen zudem von Beginn an auch weiterführende unternehmerische und persönliche Entwicklungen mit ein. So können bereits bei der Gründung wesentliche Weichen für spätere Phasen im Leben eines Unternehmens und seiner Gründer:innen vorausschauend gestellt werden.

Sie beraten nicht nur, sondern führen Neu- und Umgründungen auch durch ...

Ja, als One-Stop-Shop begleiten wir den gesamten Weg – von der ersten Beratung über die Vertragserrichtung, die Beurkundung bis zur Eintragung im Firmenbuch.