Steuertipps: Warum die automatische Veranlagung oft zu wenig ist
Jetzt gilt es, kein Steuergeschenk liegen zu lassen.
Die Arbeitnehmerveranlagung kann zwar ab 1. Jänner eingereicht werden, der große Ansturm beginnt aber im März, sobald alle Lohnzettel vorliegen. Gerade dann lohnt sich ein genauer Blick auf mögliche Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten, die im Alltag leicht übersehen werden. Für freiwillige Veranlagungen läuft eine Fünfjahresfrist, Anträge für 2020 sind nur noch bis 31. Dezember möglich. Wer diese Frist versäumt, verzichtet unwiderruflich auf eine mögliche Rückzahlung. „Viele verlassen sich auf das Finanzamt und verzichten dadurch auf mehrere hundert Euro“, sagt Philipp Rath, Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW). „Wer selbst prüft und aktiv einreicht, holt meist mehr zurück.“
Soll ich mich auf die automatische Veranlagung verlassen oder selbst einreichen? Wer bis 30. Juni keine eigene Erklärung einreicht und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezieht, wird automatisch veranlagt. Das Finanzamt greift dabei ausschließlich auf elektronisch übermittelte Daten zurück – individuelle Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen bleiben oft unberücksichtigt „Die automatische Veranlagung ist ein Service, aber kein Rundum-Check“, sagt Magdalena Heschik, Steuerberaterin der Heschik Steuerberatung GmbH. „Was nicht gemeldet wird, scheint auch nicht auf. Wer zusätzliche Ausgaben hatte, sollte daher selbst tätig werden.“ Wichtig: Ein automatischer Bescheid ist kein endgültiger Schlusspunkt. Innerhalb von fünf Jahren kann jederzeit eine eigene Erklärung nachgereicht werden. Wird eine solche eingebracht, erlässt das Finanzamt einen neuen Bescheid und ersetzt damit die automatische Veranlagung.
- Welche Arbeitsmittel kann ich jetzt noch steuerlich geltend machen? Beruflich genutzte Arbeitsmittel aus dem Vorjahr können jetzt geltend gemacht werden. Kostet ein Gegenstand höchstens 1.000 Euro brutto, ist er sofort als Werbungskosten absetzbar, etwa Laptopzubehör oder Büromöbel. „Entscheidend ist die tatsächliche berufliche Nutzung“, sagt Rath. Jede Anschaffung zählt einzeln, zusammengehörige Teile gelten als Einheit. Bei privater Mitbenutzung ist nur der berufliche Anteil absetzbar, häufig rund 60 Prozent.
„Viele verlassen sich auf das Finanzamt. Wer aber selbst prüft und aktiv einreicht, holt meist mehr zurück.“
Kann ich Reise- und Fortbildungskosten steuerlich absetzen? Beruflich veranlasste Reisen sind absetzbar, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt. 2025 beträgt das Kilometergeld 0,50 Euro pro Kilometer, zusätzlich 0,15 Euro für Mitfahrende, bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr. Diese 30.000 Kilometer stellen die gesetzliche Obergrenze für die Anwendung des Kilometergeldes dar. Alternativ können auch tatsächlich bezahlte Öffi-Tickets als Werbungskosten angesetzt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind und nicht vom Arbeitgeber ersetzt wurden. Tagesgelder sind bis zu 30 Euro täglich möglich.
Was kann ich im Home-Office steuerlich geltend machen? Wer im vergangenen Jahr zumindest 26 Tage im Homeoffice gearbeitet hat, kann zwei steuerliche Hebel nutzen. Zum einen steht das Home-Office-Pauschale zu. Pro Telearbeitstag können bis zu drei Euro angesetzt werden, maximal 300 Euro pro Jahr, sofern der Arbeitgeber diesen Betrag nicht bereits steuerfrei ersetzt hat. Zum anderen können Ausgaben für ergonomisches Mobiliar wie Schreibtisch, Bürostuhl oder geeignete Beleuchtung bis zu 300 Euro jährlich berücksichtigt werden. „Homeoffice ist steuerlich klar geregelt, wird aber oft nicht vollständig ausgeschöpft“, sagt dazu Heschik. „Allein das Pauschale kann bei regelmäßiger Telearbeit einige hundert Euro ausmachen.“
- Wie viel bringt das Pendlerpauschale tatsächlich? Das Pendlerpauschale ist für viele Arbeitnehmer ein zentraler Steuerfaktor. Rath: „Anspruch besteht, wenn der Arbeitsweg an mindestens vier Tagen pro Monat zurückgelegt wird. Unterschieden wird zwischen dem kleinen Pendlerpauschale bei grundsätzlich zumutbarer Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dem großen Pendlerpauschale, wenn diese zumindest auf der halben Strecke nicht möglich oder unzumutbar ist.“ Die Beträge unterscheiden sich deutlich. Für das kleine Pendlerpauschale beginnen sie ab 20 Kilometern bei rund 400 Euro jährlich und steigen mit der Entfernung. Beim großen Pendlerpauschale können es ab 20 Kilometern bereits über 1.400 Euro pro Jahr sein. Zusätzlich reduziert der Pendlereuro die Steuerlast um zwei Euro pro Kilometer des einfachen Arbeitsweges pro Jahr. Heschik: „Zudem schließt ein vom Arbeitgeber finanziertes Öffi-Ticket das Pendlerpauschale nicht aus, der Wert wird lediglich angerechnet.“ Auch nicht ersetzte berufliche Fahrten bleiben als Werbungskosten absetzbar.
„Ein vom Arbeitgeber finanziertes Öffi-Ticket schließt das Pendlerpauschale nicht aus.“
Welche steuerlichen Entlastungen gibt es für Familien? Familien haben mehrere starke Steuerhebel. Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung sind bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind steuerfrei, sofern das Kind unter 14 Jahre alt ist. Der Familienbonus Plus senkt die Einkommensteuer um bis zu 2.000 Euro jährlich für Kinder unter 18 Jahren und um bis zu 650 Euro für volljährige Kinder in Ausbildung. Auch Essenszuschüsse bleiben steuerfrei, wenn sie die Vorgaben erfüllen. Hinzu kommen Absetzbeträge. Der Alleinverdiener oder Alleinerzieherabsetzbetrag bringt je nach Kinderzahl mehrere hundert Euro. Für nicht im Haushalt lebende Kinder beträgt der Unterhaltsabsetzbetrag 35 Euro monatlich für das erste, 52 Euro für das zweite und 69 Euro für jedes weitere Kind. Ab dem dritten Kind gibt es unter bestimmten Einkommensgrenzen zusätzlich 23,30 Euro pro Monat als Mehrkindzuschlag. „Bei Familien geht es rasch um mehrere tausend Euro Entlastung pro Jahr“, sagt Rath. „Wer alle Ansprüche ausschöpft, stärkt sein Haushaltsbudget spürbar.“
Was gilt bei außergewöhnlichen Belastungen wie Zahnoperationen oder Krankheitskosten? Auch hohe medizinische Ausgaben können die Steuer senken. Dazu zählen etwa Zahnoperationen, Spitalskosten, Therapien oder Pflegeaufwendungen, sofern sie medizinisch notwendig sind und nicht von der Krankenkasse ersetzt wurden. Allerdings greift hier ein Selbstbehalt, der je nach Einkommen zwischen sechs und zwölf Prozent des Jahreseinkommens liegt. Erst der darüber hinausgehende Betrag wirkt steuermindernd. Kein Selbstbehalt fällt etwa bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen oder bei Katastrophenschäden an. Auch Begräbniskosten können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. „Gerade bei größeren Eingriffen summieren sich die Rechnungen rasch auf mehrere tausend Euro“, sagt Heschik. „Wer die Belege vollständig einreicht und den Selbstbehalt korrekt berechnet, kann einen Teil dieser Belastung steuerlich abfedern.“
- Wie kann ich Kapitalverluste und Kryptogeschäfte steuerlich optimal nutzen? „Verluste aus Aktien, Anleihen, Fonds oder Kryptowährungen können innerhalb desselben Jahres mit Gewinnen aus Kapitalvermögen gegengerechnet werden. Dadurch lässt sich die Kapitalertragsteuer spürbar reduzieren„, so Rath. Ein bankenübergreifender Verlustausgleich ist allerdings nur über die Einkommensteuerveranlagung möglich. Seit 2022 werden zudem Kryptowährungen steuerlich wie andere Kapitalanlagen behandelt. Verluste können daher ebenfalls mit Gewinnen aus Wertpapieren oder anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Voraussetzung ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen.
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