Strengere Kredit-Regeln

Strengere Kredit-Regeln
Ab 1. August 2022 gelten strengere Regeln bei der Vergabe von Wohnkrediten. Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ erlassen, die nun ab 1. August – also einen Monat später als ursprünglich geplant – in Kraft tritt. Ab Sommer wird es demnach schwieriger an Kredite für Wohnimmobilien heranzukommen.

Höhere Geringfügigkeitsgrenze 

Die FMA gab weiters bekannt, dass gegenüber dem Entwurf zudem eine höhere Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 statt 40.000 Euro gilt. Um Renovierungen und Sanierungen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, zu erleichtern, seien Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenommen.

Eigenkapitalquote

Für den Kauf einer Immobilie müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.

„Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“ so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller laut Aussendung. „Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen.“

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