Rechtsschutz- & Haftpflichtversicherung: Das ist der Unterschied

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Wenn es um den Unterschied zwischen Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung geht, kommt es oft zu Missverständnissen.

Auch, wenn sie oft verwechselt wird, die Rechtsschutzversicherung erfüllt andere Zwecke als die private Haftpflichtversicherung. Es ist ein bisschen, als würde man Äpfel mit Birnen verwechseln.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung braucht man, wenn man in einen Rechtsstreit gerät. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Gutachter, die entstehen, wenn man seine Rechte verteidigen oder durchsetzen muss. Der Schutz gilt sowohl für berechtigte als auch unberechtigte Ansprüche. In der Rechtsschutzversicherung gibt es unterschiedliche Rechtsschutz-Bausteine, die meist zu Rechtsschutzpaketen zusammengefasst werden und je nach Bedarf noch kombiniert, erweitert oder eingeschränkt werden können. Eine Basis-Rechtsschutzversicherung sollte einen Beratungs-, Schadenersatz-, Straf- und Vertrags-Rechtsschutz beinhalten. Im Privat-Rechtsschutz sind neben dem Versicherungsnehmer auch die Partner und minderjährige Kinder mitversichert. Auch bereits volljährige Kinder sind zumeist bis zum 25. Lebensjahr (teilweise auch länger, beispielsweise bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert, sofern diese noch in Ausbildung stehen beziehungsweise im gemeinsamen Haushalt wohnen und noch kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben. Die konkrete Regelung zur Mitversicherung volljähriger Kinder findet sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Was ist eine Haftpflichtversicherung? 

Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn der Versicherte unabsichtlich anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Sie hilft, hohe Kosten für Schadensersatzforderungen, die erhoben werden, wie beispielsweise bei einem Unfall im Alltag oder einem Sachschaden, zu vermeiden. Eine Haftpflichtversicherung sollte bestimmte grundlegende Elemente beinhalten und in angemessener Höhe gewählt werden, um umfassenden Schutz zu bieten.

Bei Personenschäden deckt sie die Kosten für Heilbehandlung, Schmerzensgeld und eventuelle Rentenzahlungen an verletzte Personen nach Unfällen, beispielsweise bei einem Fahrradunfall mit einem Fußgänger.

Bei Sachschäden übernimmt sie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände wie kaputte Fensterscheiben oder beschädigte Fahrzeuge oder Möbel.

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