Betriebliche Zusatzpension: Sicher vorsorgen fürs Alter

Betriebliche Zusatzpension: Sicher vorsorgen fürs Alter
Um Pensionslücken vorzubeugen ist die betriebliche Pension ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge.

In Zeiten des demografischen Wandels und zunehmender Unsicherheiten rund um die staatliche Altersvorsorge gewinnt die betriebliche Pension immer mehr an Bedeutung. Sie gilt als eine tragende Säule der Altersabsicherung und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen. „Pensionskassen-Zusatzpensionen sind eine wertvolle Ergänzung zur staatlichen Pension. Zahlreiche europäische Länder haben dies bereits seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. Auch in Österreich erkennen immer mehr Unternehmen, dass sie mit einer betrieblichen Zusatzpension aktiv zur finanziellen Sicherheit ihrer Mitarbeitenden beitragen können. Eine betriebliche Altersvorsorge leistet einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Sicherheit und hilft, den Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten“, erklärt Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe.

Betriebliche Zusatzpension: Sicher vorsorgen fürs Alter

Andreas Zakostelsky, VBV-Gruppe

Für Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge  nicht nur eine soziale Leistung, sondern auch  ein Erfolgsfaktor im Personal-Management.“

von Andreas Zakostelsky, VBV-Gruppe

Finanzielle Absicherung

Die betriebliche Altersvorsorge ist laut Zakostelsky ein zentraler Aspekt für Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Klein- und Mittelbetriebe in zahlreichen Branchen spüren gerade heute, in Zeiten von knapper werdenden Fachkräften, die Nachfrage nach Zusatzpensionen. Attraktive Arbeitgeber bieten deshalb nicht nur wettbewerbsfähige Löhne und Sozialleistungen, sondern sorgen auch langfristig für die finanzielle Absicherung ihrer Mitarbeiter. Zakostelsky: „Das belegen auch aktuelle Umfragen: So sprechen sich unter heimischen Beschäftigten in der Altersgruppe von 25 bis 45 enorme 71 Prozent dafür aus, dass auch Arbeitgeber einen Beitrag zur Zusatz-Pensionsvorsorge leisten. 44 Prozent sehen eine Zusatzpension vom Arbeitgeber sogar als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Job-Wahl. Für Unternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge daher nicht nur eine soziale Leistung, sondern auch ein Erfolgsfaktor im Personal-Management.“

Doch wie kommt man als Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge? „Prinzipiell entscheidet der Arbeitgeber, ob er eine Pensionskassen-Lösung anbietet. Als Arbeitnehmer kann ich einerseits einen Arbeitgeber wählen, der eine solche Lösung anbietet beziehungsweise dies im Bewerbungsgespräch ansprechen. Anderseits kann ich das im Unternehmen über den Betriebsrat oder die Personalabteilung anregen“, erklärt Zakostelsky.

Steuerliche Vorteile

Die betriebliche Altersvorsorge bietet nicht nur eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente – sie bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen, wenn für den Ruhestand frühzeitig und gemeinsam vorgesorgt wird. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Vorsorge der Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt ein. Diese Arbeitgeberbeiträge werden ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen angespart (brutto für netto). Die Erträge der Veranlagung sind von der Kapitalertragsteuer befreit. Der Teil der Pension, der durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert wurde, ist lohnsteuerpflichtig und wird gemeinsam mit der staatlichen (ASVG-)Pension versteuert. Für den Arbeitgeber sind die Beitragszahlungen für seine Mitarbeitenden als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Zakostelsky: „Zudem können die Arbeitnehmer selbst mit geförderten Eigenbeiträgen ihre zukünftige Pension erhöhen. Man kann für seine Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge nutzen (gemäß § 108a EStG). Die Pension daraus ist zu 100 Prozent steuerfrei. Sonstige Eigenbeiträge, die 1.000 Euro pro Jahr übersteigen, sind in der Pension zu 75 Prozent steuerfrei.“

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