BAWAG Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig – Rückforderung jetzt möglich!

BAWAG Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig – Rückforderung jetzt möglich!
OGH bestätigt: Kreditbearbeitungsgebühren benachteiligen Kund:innen und sind unzulässig.

Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun ein klares Signal gesetzt: Kreditbearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsgebühren, wie sie von der BAWAG und von vielen anderen Banken (Volksbank, Bank Austria, Raiffeisen, Oberbank, UniCredit, uvm.) bei der Vergabe von Immobilien-, Konsum- und Hypothekarkrediten verlangt wurden, stellen eine gröbliche Benachteiligung der Kund:innen dar. 

BAWAG Kreditgebühren: Rückzahlung möglich – Urteil OGH 7 OB 169/24i

Diese Regelung ist unzulässig, da sie intransparent sei und keine klare Gegenleistung für die Gebühr erkennbar mache, so die Begründung des Höchstgerichts. Besonders problematisch sei dabei, dass die Gebühr proportional zum Kreditbetrag steigt. 

Kreditgebühren zurückfordern – meinprozess.com hilft

Das Team von meinprozess.com hilft Ihnen bei den ersten Schritten Ihrer Rückforderung von zu viel bezahlten Bearbeitungsgebühren und prüft Ihren Einzelfall unverbindlich und ohne Vorauszahlung. 

„Wir bei meinprozess.com sorgen für eine diskrete und rasche Erstprüfung, um festzustellen ob alle Kriterien für eine Klage erfüllt und die Gebühren in Ihrem Vertrag rückforderbar sind.“, so Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer von meinprozess.com.

Voraussetzungen für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren

Um Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Nach folgenden Schlagwörtern können Sie in Ihrem Vertrag Ausschau halten:

  • Bearbeitungsgebühr, Kreditgebühr, Kreditbearbeitungsgebühren, Überweisungsspesen, Erhebungsspesen, Kosten für Porto und Drucksorten, Zustellgebühr, Druckkosten, Kontoführungsgebühr, Schätzgebühr
  • Der Kreditvertrag wurde zwischen einer Bank und Ihnen als Privatperson, als Verbraucher geschlossen.
  • Der Kredit kann noch laufen oder bereits abbezahlt bzw. abgeschlossen sein.
  • Es handelt sich um einen Immobilien-, Hypothekar- oder Konsumkredit.
  • Der Vertragsabschluss liegt bis zu 30 Jahre zurück (ab dem Jahr 2000).

Die Berechnung der Gebühr erfolgt häufig anhand eines Prozentsatzes zwischen 0,5 und 4 % der Kreditsumme. Somit ergeben sich in der Vertragsprüfung häufig 1.000 bis 15.000 Euro veranschlagte Kreditgebühren und zusätzlich verrechnete Entgelte.

meinprozess.com hilft Betroffenen bei der Rückforderung

Konsument:innen, die in den vergangenen Jahren einen Kredit abgeschlossen haben oder aktuell noch bedienen, können ihre Verträge jetzt unverbindlich prüfen lassen. Die Plattform meinprozess.com unterstützt Betroffene in ganz Österreich dabei, unzulässige Kreditgebühren zurückzufordern – rechtlich fundiert und ohne eine finanzielle Vorauszahlung für die Antragsteller:innen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website unter meinprozess.com.