Unzulässige Kreditgebühren einfordern: So geht´s!

Unzulässige Kreditgebühren einfordern: So geht´s!
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich in mehreren Verfahren gegen Banken entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren/ Bearbeitungsspesen in vielen Fällen unzulässig sind. Wenn Sie solche Gebühren gezahlt haben, könnten Sie diese möglicherweise zurückfordern. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen können.

Kreditgebühren sind Kosten, die von Banken oder Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Kredits erhoben werden. Diese Gebühren können verschiedene Formen annehmen und sind selten in den Vertragsbedingungen des Kredits definiert. Hier sind einige gängige Arten von Kreditgebühren:

Bearbeitungsgebühren: Diese Gebühren werden für die Verwaltung und Bearbeitung des Kreditantrags erhoben. Sie können auch als Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt oder Bankspesen bezeichnet werden. Diese Gebühren können sich erheblich auf die Gesamtkosten des Kredits auswirken. Daher ist es wichtig, die Kreditbedingungen genau zu prüfen und zu verstehen, welche Gebühren anfallen und ob sie zulässig sind. In einem aktuellen Urteil (2 Ob 238/23y) hat der Oberste Gerichtshof eine Klausel für rechtswidrig erklärt, die eine einmalige Bearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags sowie zusätzliche Spesen und Kosten umfasst, welche als intransparent angesehen wurden.

Der OGH stellte fest, dass die doppelte Verrechnung von Entgelten durch die Bank die Kreditbearbeitungsgebühr undurchsichtig und somit rechtswidrig macht. Zudem ist unklar, ob diese Gebühren einmalig oder wiederholt berechnet werden.

Voraussetzungen für eine Rückforderung

Um Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Kreditvertrag wurde zwischen einer Bank und einem Verbraucher geschlossen.
  • Der Kredit kann offen oder bereits abbezahlt sein.
  • Es handelt sich um einen Hypothekar-, Konsum- oder Immobilienkredit.
  • Der Vertragsabschluss liegt bis zu 30 Jahre zurück (ab 1994).

Schritte zur Rückforderung der Kreditgebühr

Kreditvertrag prüfen lassen:

  • Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Bearbeitungsgebühren, die unterschiedlich bezeichnet sein können (z.B. Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bankspesen).
  • Diese Gebühren werden oft als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet und können zwischen 0,5 und 4 Prozent liegen.

Beispiele für Rückforderungsbeträge:

  • Ein Beispiel für einen Immobilienkredit von 2005: 
    • Kreditbetrag: € 700.000
    • Bearbeitungsgebühr: 3 %
    • Möglicher Rückforderungsbetrag: € 21.000

Kostenrisiko prüfen:

Kostenlose und unverbindliche Prüfung:

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Warum sind diese Gebühren unzulässig?

  • Die Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren sind oft intransparent. Banken verrechnen zusätzlich zu einer „Kreditbearbeitungsgebühr“ weitere Entgelte, die „typischerweise“ bei Kreditaufnahmen anfallen, und berechnen somit oft Entgelte doppelt.
  • Aufgrund dieser zusätzlichen Verrechnung können die Kreditbearbeitungsgebühren u.a. unzulässig sein und ggf. zurückgefordert werden.

Der nächste Schritt

Lassen Sie Ihren Kreditvertrag von unseren Rechtsexperten prüfen und stellen Sie sicher, dass Sie keine unzulässigen Gebühren gezahlt haben. Setzen Sie sich noch heute mit https://meinprozess.com/kreditgebuehrenklage/ in Verbindung, um Ihre Möglichkeiten zur Rückforderung zu klären.

„Sollten Sie zur Miete wohnen und Ihre Verträge eine Mietindexierung beinhalten – helfen wir Ihnen auch gern weiter und prüfen Ihre Mietverträge," bestätigt Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA.

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