Wohnbau: Streit um Sozialwohnungen eskaliert

Michael Tojner.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Wohnbaugesellschaft, Stefan Gregorich, erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian Hosp.

Der Streit um die Sozialwohnungen des Bauträgers WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) eskaliert vollends. Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Gregorich erhebt nun schwere Vorwürfe gegen den neuen Eigentümer Christian Hosp: E-Mail-Verkehr würde belegen, dass dieser letztlich ein „Strohmann“ Michael Tojners sei, so Gregorich am Dienstag.  

Zur Erklärung: Hosp ist ein Geschäftspartner des Immobilien-Investors Michael Tojner, der mit dem Heumarkt-Projekt und anderer umstrittener Immo-Deals  für Schlagzeilen sorgte. 
Über Zwischenschritte erwarb Hosp im Vorjahr den Bauträger WBV-GFW. Ein Geschäft, das seit Monaten für heftige Kritik sorgt, weil dabei laut Ansicht von Experten gleich  mehrere Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) nicht eingehalten worden seien. So sei zum Beispiel nicht die nötige Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde MA 50 eingeholt worden. 

Kein Antrag eingelangt

Deshalb will die Stadtregierung im Herbst über eine Rückabwicklung des Verkaufs entscheiden.  Laut Gregorich gehe die Stadt allerdings viel zu zögerlich vor: „Als Sozialdemokrat verstehe ich nicht, warum die SPÖ als einzige Partei in Wien sich hier auf die Seite  Tojners stellt“, kritisiert Gregorich. „Die Finanz, der Revisionsverband und das Wirtschaftsministerium haben veranschaulicht, dass die Transaktionen rückabzuwickeln sind.“

Auch Grüne gegen DealDas will nun auch der grüne Koalitionspartner: „Da sich die Vizebürgermeisterin gegen den Verkauf von sozialen Wohnungen stellt, kann man davon ausgehen, dass sie einem solchen Verkauf nicht zustimmen würde“, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Maria Vassilakou. Noch sei aber kein entsprechender Antrag eingelangt, den man kommentieren könne. 

Hosp wiederum betont, Tojner stehe ihm zwar beratend zur Seite, halte jedoch „weder direkt noch indirekt Anteile an der WBV-GFW“. Dass keine Genehmigung für den Kauf eingeholt wurde, begründet er mit der seinerzeitigen allgemeinen Rechtsauffassung.  

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