Wienerin biss zudringlichem Mann die Zunge ab: Freispruch

Ein Stapel Akten vor einem hölzernen Hintergrund mit einem Adlerwappen.
Für Gericht wurde das gerechtfertigte Maß zur Abwehr nicht überschritten, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • Eine 29-jährige Wienerin wurde freigesprochen, nachdem sie einem zudringlichen Bekannten zur Abwehr die Zunge abgebissen hatte.
  • Das Gericht sah keine Notwehrüberschreitung und bewertete das Verhalten der Frau als gerechtfertigt; die Entscheidung ist rechtskräftig.
  • Der Mann muss sich wegen Nötigung und Freiheitsentziehung noch vor Gericht verantworten.

Eine 29-Jährige, die in Bedrängnis einem zudringlichen Bekannten die Zunge abgebissen hatte, ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Das Gericht kam zum Schluss, dass die von der Anklage angenommene Notwehrüberschreitung nicht vorlag.

Das Verhalten der Frau war zur Abwehr des gegen sie gerichteten Angriffs gerechtfertigt. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig, der Staatsanwalt war damit einverstanden.

Die 29-Jährige hatte sich mit dem 47 Jahre alten Mann getroffen, den sie seit rund zehn Jahren kennt. Wie ihr Verteidiger andeutete, dürfte der bisherige Lebensweg der Frau von Suchtmittelmissbrauch geprägt gewesen sein: "Sie weiß, dass das nicht optimal ist. Sie lässt dann immer wieder Kontakt mit Männern zu, mit denen sie dann Gewalterfahrungen hat."

"Hatte panische Angst"

Am 1. Februar 20205 begleitete die Frau den um 18 Jahre älteren Mann in dessen Wohnung. "Er hat zweimal versucht, mich zu küssen", schilderte die Angeklagte. Sie habe das nicht gewollt, da sei er aggressiv geworden und habe sie beschimpft. In die Zunge habe sie ihm gebissen, "als er mir in die Hose gegriffen hat. Ich hatte panische Angst. Ich habe es so geschafft, die Wohnung zu verlassen."

Der Biss bewirkte "eine traumatische Amputation des vorderen Zungenabschnittes", hieß es im Strafantrag. Dort wurde der Frau auch noch der Vorwurf gemacht, nicht die Rettung gerufen, sondern sich stattdessen zu einer Bushaltestelle begeben zu haben. "Ich bin weggelaufen. Ich hatte Todesangst", verantwortete sich die 29-Jährige dazu.

Richterin glaubte Angeklagter

Der Richterin erschien die Verantwortung der Frau glaubwürdig. Der 47-Jährige wird sich dagegen vor einem Schöffensenat verantworten müssen, weil er die 29-Jährige an beiden Oberarmen gepackt und zur Duldung seiner Küsse und weiterer Zudringlichkeiten genötigt haben soll. Er soll sie auch zwei Stunden gegen ihren Willen in der Wohnung festgehalten haben. Termin für diese Verhandlung gibt es noch keinen.

Er behauptete in der heutigen Verhandlung, alles in seiner Wohnung habe sich zunächst einvernehmlich abgespielt: "Ich war nicht auf Sex aus." Im Zuge des Küssens "hat sie dann meine Zunge gehabt und daran gezogen. Wie ein Vampir, als ob sie meine Zunge rausreißen wollte". Nachdem die Frau aus der Wohnung gelaufen sei, habe er in den Spiegel geschaut: "Das war ein Schock. Ich habe befürchtet, dass ich sterbe".

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