Wiener wollte in Syrien kämpfen: Drei Jahre Haft

Wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation ist am Montag ein 23-jähriger Mann im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Laut Anklage wollte er sich in Syrien der radikalislamistischen Jabhat Fatah al-Sham anschließen, die früher als Nusra-Front bekannt war, und sich an Kampfhandlungen beteiligen.
Der Angeklagte wurde am 23. Juli 2016 von der türkischen Polizei in der an der syrischen Grenze gelegenen Stadt Antakya aufgegriffen und nach dreitägiger Inhaftierung nach Österreich abgeschoben. Der Staatsanwaltschaft zufolge war er seinem besten Freund gefolgt, der bereits Ende Mai von Wien nach Syrien aufgebrochen war und das Bürgerkriegsgebiet tatsächlich erreicht hatte. Dort dürfte dieser Freund - ein gebürtiger Afghane - zunächst eine Kampfausbildung bei einer Terror-Miliz durchlaufen und dann den 23-Jährigen über WhatsApp und Facebook kontaktiert und am Ende dazu gebracht haben, in seine Fußstapfen zu treten.
"Er hat mir Fotos mit Sonnenuntergängen geschickt und geschwärmt, wie schön es dort ist. Und ruhig", gab der 23-Jährige vor Gericht zu Protokoll. Er habe sich deshalb zum Aufbruch entschlossen - allerdings nicht, um sich kriegerisch zu betätigen: "Ich wollte dort Menschen in Not helfen. Humanitäre Hilfe leisten, ihnen Sachen geben, Essen, Kleidung. Von den schlechten Sachen war ich weit entfernt. Im Koran steht, dass man keinem Menschen das Leben nehmen darf."
Der Angeklagte wurde allerdings von einem früheren guten Freund belastet, der im Zeugenstand seine polizeilichen Angaben bestätigte, denen zufolge der 23-Jährige vor seiner Abreise angekündigt haben soll, er werde in Syrien kämpfen. Des weiteren deuteten Äußerungen des 23-Jährigen in Sozialen Medien darauf hin, dass der Muslim sich zuletzt radikalisiert hatte.
Der Angeklagte stammt ursprünglich aus Pakistan. Im Alter von fünf Jahren war er mit seinen Eltern nach Österreich gekommen, wo er die Pflichtschule und eine Kellner-Lehre absolvierte. Er bekam auch die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. 2013 flog er nach Pakistan, wo er elf Monate lang eine Koranschule besuchte, um - wie er nun dem Gericht erklärte - "die Regeln des Islam zu lernen".
Diese Zeit dürfte den Mann nachhaltig geprägt haben. Zurück in Wien, wandte er sich einer fundamentalistischeren Glaubensauslegung zu und suchte zum Beten die dafür bekannten Moscheen auf. Er bevorzugte nun auch eine den traditionellen Kleidungsvorschriften entsprechende Garderobe und sprach auf der Straße Muslime an, die darauf keinen Wert legten. In einem Park in Wien-Donaustadt soll der 23-Jährige auch gepredigt und den Koran verteilt haben.
Mitte Juli kündigte er schließlich seinen Job - er hatte bei einem bekannten Bewachungsdienst als Objektschützer gearbeitet. Der 23-Jährige kaufte sich ein Flugticket nach Istanbul, wo ihn auf Betreiben seines bereits in Syrien befindlichen Freundes ein Taxifahrer erwartete, der ihn nach Antakya brachte. Von dort sollte es dann über die Grenze gehen. Die türkischen Behörden hatten jedoch Wind von der Sache bekommen - der 23-Jährige wurde noch in einem Haus in Antakya festgenommen.
Der Schöffensenat wertete die Verantwortung des Angeklagten als "Schutzbehauptung", wie die Vorsitzende in der Urteilsbegründung erklärte. Er wurde daher im Sinne der Anklage schuldig erkannt, bei einer Strafdrohung zwischen einem und zehn Jahren schienen dem Senat drei Jahre schuld- und tatangemessen. "Eine teilbedingte Freiheitsstrafe war nach der Art des Delikts und aufgrund der nicht geständigen Verantwortung nicht in Betracht zu ziehen", stellte die Richterin fest. Der 23-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Die Verhandlung fand unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen statt. Bewaffnete Polizisten hatten sich vor dem Gerichtssaal postiert, im Saal selbst überwachten mehrere Wega-Beamte das Geschehen.
Seit Ausbruch des Syrien-Konflikts und des IS-Terrors 2012/13 werden in Österreich wesentlich mehr terroristische Straftaten verübt. 2016 ist die Zahl der einschlägigen Verfahren, Anklagen und Verurteilungen auf Rekordniveau angewachsen: 49 Verurteilungen gab es im Vorjahr, 2015 waren es 31. Wegen Terrordelikten in Haft saßen am 1. Jänner 54 Personen, 33 davon in U-Haft.
Das Justizministerium hat zwar keine Zahlen zu Straftaten mit radikal-islamistischem Hintergrund - aber der Anstieg der Terrorfälle insgesamt seit 2014/15 zeigt, dass sie vor allem auf diesen Täterkreis zurückzuführen sind. Besonders deutlich zu sehen ist das bei den Verurteilungen wegen Terrordelikten: Deren Anzahl ist von zwei in den Jahren davor schon 2015 auf 31 und 2016 auf 49 angestiegen.
Angeklagt waren 2015 57 Terror-Verdächtige, 2016 73 - nach maximal zehn in den Jahren davor. Auch der Arbeitsanfall der Staatsanwälte im Bereich Terrortaten ist explodiert - von 60 bis 70 Fällen auf 337 im Vorjahr. Schon 2014 waren es (mit 123) doppelt so viele Terror-Verfahren wie zuvor und auch auf 2015 verdoppelte sich die Zahl noch einmal auf 251.
Die meisten Verurteilungen (36) setzte es 2016 wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Par. 278b Strafgesetzbuch). In sieben Fällen wurde Aufforderung zu bzw. Gutheißen von terroristischen Straftaten (282a) bestraft. Die seit Jahren ersten Verurteilungen - nämlich gleich fünf - gab es nach dem Par. 278c, das sind terroristische Straftaten (wie Mord, Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, schwere Sachbeschädigung etc.) Wegen Ausbildung für terroristische Zwecke (278e) wurde ein Straftäter verurteilt. Keine Rolle spielt die Terrorfinanzierung: Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft im Vorjahr in 53 Fällen, aber es gab keine Anklage und auch keine Verurteilung nach Par. 278d. Bei den Zahlen für die Verurteilungen handelt es sich um vorläufige, noch nicht alle Urteile sind rechtskräftig.
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