Wiener soll sich an Nichte vergangen haben: Freispruch im Zweifel

(Symbolbild)
27-Jährige zeigte Fall aus dem Jahr 1999 im Vorjahr an. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 48-jähriger Mann, dem vorgeworfen wurde, vor fast 20 Jahren seine Nichte sexuell missbraucht zu haben, ist am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht im Zweifel freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Die mittlerweile 27 Jahre alte Frau hat im vergangenen Jahr ihren Onkel angezeigt, weil er sie im Volksschulalter sexuell missbraucht haben soll. Ihrer Darstellung zufolge wurde er erstmals im Fasching 1999 auf einer Familienfeier übergriffig, wobei er sie in einen Abstellraum und dann ins großelterliche Schlafzimmer zerrte. Das Mädchen war damals acht Jahre alt. 2002 soll es zu einem weiteren Übergriff gekommen sein.

Der technische Angestellte wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Im Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass der Mann bei Familienfesten Mädchen im Teenageralter auf ihre körperliche Entwicklung angesprochen hatte und dabei anzügliche Witze machte. Auf näheres Befragen gab der Angeklagte auch zu, er hätte seine Nichten bei Begegnungen des öfteren "gemustert" und dabei berührt. "Sexuell" sei das aber nie gewesen, "Hintergedanken" hätte er nie gehabt, versicherte er dem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer).

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