Wiener hörte "zu laut" Koran im Auto: 100 Euro Strafe

Das Hören von Koran-Suren kommt einem Wiener teuer.
Obwohl er nachts in einem Betriebsgebiet an einer Autobahn unterwegs war, erachteten Beamte sein Autoradio als Störfaktor.

Ein Polizeieinsatz vom 13. November sorgt für Aufsehen in den sozialen Medien – insbesondere unter Personen mit Migrationshintergrund. Es geht um einen Wiener Muslim, der 100 Euro Strafe zahlen musste, weil er nach Ansicht einer Polizeistreife im Auto zu  laut den Koran hörte.

Er habe „ungebührlichen störenden Lärm“ erregt. Und zwar durch das „Hören einer lautstarken arabischen Stimme in Form einer Art Gebet“, das trotz geschlossener Seitenscheiben im Dienstfahrzeug der einschreitenden Beamten hörbar gewesen sei, heißt es in der Strafverfügung.

Der Autofahrer kann die Darstellung der Exekutive nicht nachvollziehen. Zumal er um 5 Uhr Früh auf dem Weg in die Arbeit gewesen sei, als er in Inzersdorf gestoppt worden sei.

Keine Anrainer

„Das war im Betriebsgebiet an der Kreuzung Sterngasse/Triester Straße – an der um diese Zeit kein anderes Fahrzeug gestanden ist. Darüber verläuft auch noch die Südost-Tangente“, schildert der Abgestrafte dem KURIER die Situation.

Er behauptet zudem, der Radio sei „bloß auf 60 Prozent der Leistung aufgedreht gewesen“, man hätte sich im Auto noch unterhalten können. Und er erzählt, dass die beiden Polizisten die Hand am Holster ihrer Pistolen gehabt hätten, als sie ihn anhielten.

"Dienstliche Wahrnehmung"

Auf die Frage, wer an einer menschenleeren Kreuzung im Betriebsgebiet unter einer Autobahn um 5 Uhr Früh durch ein Autoradio gestört werde, heißt es seitens der Polizei: „Es dürfte sich um die dienstliche Wahrnehmung der Beamten gehandelt haben.“

Zudem hätten die Polizisten bei jeder Amtshandlung auf ihre Eigensicherung zu achten - insbesondere bei Verkehrsanhaltungen, da die Sicht auf den Lenker und mögliche Mitfahrer stark eingeschränkt sei.

Kritik kommt von der Wiener Kleinpartei SÖZ. Obmann Hakan Gördü ortet „Racial Profiling“ (auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren der Beamten) und fordert eine unabhängige Beschwerdestelle für solche Fälle.

Der Autofahrer will die Strafe beeinspruchen.

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