Nach Tinder-Date: Frau (27) wegen Stalking vor Gericht

FILE PHOTO: The dating app Tinder is shown on a mobile phone in this picture illustration
Die Angeklagte (27) wurde zu fünf Monate bedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine 27-Jährige ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung rechtskräftig zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Sie hatte im Jahr 2018 einen jungen Mann in Form eines Tinder-Dates kennengelernt, nach zweimaligem Kontakt riss die Verbindung ab. Zu seiner Überraschung hörte der Mann dann Anfang 2022 wieder von der Angeklagten und wurde sie in weiterer Folge nicht mehr los. Die Frau berief sich auf "telepathische Stimmen".

Kontaktaufnahme über mehrere Plattformen

Ab 2023 bis Herbst 2024 textete die Frau mit zeitlichen Unterbrechungen den Mann über diverse soziale Plattformen zu und schickte ihm auch in die Arbeit teils krude, teils liebesbekundende Nachrichten. Sie lauerte dem Gleichaltrigen vor seiner Wohnung auf, klopfte gegen die Tür und versuchte auf das Autodach zu klettern, als er mit seinem Pkw davonfahren wollte, nachdem sie ihn auf einem Parkplatz abgepasst hatte.

"Sie können sich vorstellen, was das mit einem macht"

"Sie können sich vorstellen, was das mit einem macht", berichtete der 27-Jährige als Zeuge. Wenn er in der Nacht in seiner Wohnung ein Kratzen gehört habe, "habe ich geglaubt, dass sie außen raufkraxelt und einbricht. Das würd' ich ihr einfach zutrauen." Er habe daher aus Angst eine Zeit lang keinen Menschen mehr in seine Wohnung mitgenommen.

Der Betroffene berichtete im Zeugenstand auch von Äußerungen wie "Geh nicht weg, du gehörst zu mir!", die ihm die Angeklagte zugerufen habe. Die Frau habe auch vom Heiraten gesprochen.

Die Angeklagte berief sich auf "telepathische Stimmen", die ihr Verhalten gesteuert hätten. Der Mann habe sie "telepathisch genervt", sie habe den Kontakt daher wieder aufnehmen müssen. Die 27-Jährige, die mit 30-minütiger Verspätung vor Gericht erschienen war ("Ich habe verschlafen"), wollte zuerst Fragen des Richters nicht beantworten: "Das sind so unnötige Fragen." Sie bestand während ihrer Einvernahme auch auf Pausen, um zu rauchen bzw. ihre Trinkflasche auffüllen zu können.

Angeklagte laut Gutachten zurechnungsfähig

Der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz stufte die 27-Jährige als zurechnungsfähig ein. Allerdings liege eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vor, zusätzlich komme Suchtmittel-Abusus - Alkohol und Cannabis zum Tragen.

Mit der über sie verhängten Bewährungsstrafe war die 27-Jährige nach Rücksprache mit ihrer Rechtsvertreterin Anita Schattner einverstanden. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

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