Von Polizei niedergeschossen: Psychisch kranker Mann vor Gericht
Symbolbild
Am Montag hat am Wiener Landesgericht ein außergewöhnlicher Unterbringungsprozess gegen einen 29-Jährigen begonnen. Der Mann soll gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung - er leidet an paranoider Schizophrenie - Polizeibeamte töten wollte. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.
Der 29-Jährige wurde mit Hand- und Fußfesseln von mehreren Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht. Außerdem trug er einen Bauchgurt, mit dem er zusätzlich gesichert war. Er wurde von zwei Gebärdendolmetscherinnen erwartet, die auf der Anklagebank Platz genommen hatten, um dem 29-Jährigen laufend den Fortgang der Verhandlung - zunächst die Ausführungen des Staatsanwalts und des Verteidigers - zu übersetzen: der Mann ist gehörlos.
Eltern riefen Polizei
Die Eltern des psychisch Kranken hatten am 15. Juli 2025 die Polizei an ihre Adresse in der Brigittenau gerufen, weil ihnen der Sohn in einem psychischen Ausnahmezustand die Wohnung nicht öffnete. Auf das Klopfen der Polizei machte der 29-Jährige auch nicht auf. Als die beigezogene Feuerwehr die Tür mit Gewalt öffnete, nahmen zwischenzeitlich eingetroffene Kräfte der nächstgelegenen Polizeiinspektion den 29-Jährigen mit einem Messer in der Hand wahr, wobei er zunächst die Klinge gegen sich selbst richtete.
Polizeibeamte alarmierten WEGA
Das Messer hatte eine Klingenlänge von 8,5 Zentimetern und diente im elterlichen Haushalt zum Gemüseschneiden. Die Polizei ging von einer "akuten Gefahrensituation" aus, wobei sich diese zunächst auf eine Selbstgefährdung bezogen haben dürfte. Wie der Staatsanwalt darlegte, habe der 29-Jährige dann aber die Bezirkskräfte der Wiener Polizei "angegrinst" und ihnen mittels Gesten "Kommt nur her!" bedeutet. Daraufhin hätten sich die Polizisten zurückgezogen und die Sondereinheit WEGA verständigt, die die weitere Amtshandlung übernahm.
Die WEGA rückte mit insgesamt acht Mann an, die allesamt ballistische Schutzausrüstung - eine schusssichere und stichfeste Weste sowie einen Helm - trugen. Bei ihrem Eintreffen hatte sich der Mann in die Küche zurückgezogen und die Tür hinter sich geschlossen. Er habe "auf Ansprache" durch die Türe nicht reagiert, sagte der Staatsanwalt. Die WEGA-Beamten seien zu diesem Zeitpunkt nicht informiert gewesen, dass sie es mit einem Gehörlosen zu tun hatten.
Schließlich öffnete ein WEGA-Beamter die Tür, sicherte sich mit einem Schutzschild und warf eine Blendgranate in die kleine Küche. Dann wurde der 29-Jährige mit einem Taser beschossen, wobei er laut seinem Verteidiger Alexander Prenner zu diesem Zeitpunkt das Messer mit Richtung Decke gerichteter Klinge "abgesetzt" haben soll. Innerhalb von 26 Sekunden wurden sieben Taser-Stöße abgegeben, berief sich Prenner auf die von der Polizei vorgenommene Taser-Auswertung.
Taser-Treffer ohne Wirkung
Wirkung hatte das keine, "weil der Abstand zu kurz war", wie ein technischer Sachverständiger den Geschworenen erklärte. Um eine Wirkung zu erzielen, wäre demnach ein Abstand von 1,3 Metern zum 29-Jährigen erforderlich gewesen. Die tatsächliche Entfernung betrug allerdings 50 Zentimeter.
Wie zwei WEGA-Beamte dem Gericht darlegten, habe der Mann nach den wirkungslosen Stromstößen einen seitlichen Schritt vorwärts in ihre Richtung gemacht. Das Messer habe er dabei in ihre Richtung gehalten. Einer der Beamten gab in dieser Situation zwei Schüsse mit seiner Dienstpistole ab, "weil Lebensgefahr bestand", wie er zu Protokoll gab.
Ein Schuss ging in die Wand, der zweite traf den 29-Jährigen unterhalb der Brust im Bauchbereich, wobei das Projektil den Darm beschädigte. Obwohl er lebensgefährlich verletzt wurde, soll der 29-Jährige noch am Boden liegend versucht haben, auf die Beamten einzustechen. "Er hat am Boden gefuchtelt. Die Situation war so, dass man sich ihm nicht hat nähern können", gab der Schütze zu Protokoll. Erst als der Mann das Bewusstsein verlor, habe man ihm das Messer abnehmen können.
Auf die Frage, ob er Angst vor dem Messer gehabt habe, erwiderte ein weiterer WEGA-Beamter: "Ich würde es nicht als Angst bezeichnen. Man ist so auf Adrenalin. Man ruft die Sachen ab, die man gelernt hat.
Notarzt rettete Schwerverletzten
"Den Polizisten wurde kein Haar gekrümmt", betonte Verteidiger Prenner. Demgegenüber könne man "fast von einem Wunder sprechen", dass der 29-Jährige überlebte. Er verdankte das einem Notarzt, der am Tatort rasch und richtig reagierte. Der Notarzt öffnete dem Schwerverletzten den Brustkorb und klemmte die Aorta ab, was dem Mann das Leben rettete. Der 29-Jährige wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch behandelt. Das Projektil konnte operativ gar nicht entfernt werden, es verblieb im Körper des Mannes.
Inzwischen ist der 29-Jährige wieder in einem gesundheitlichen Zustand, der ihn verhandlungsfähig macht. "Ich wollte nicht töten", äußerte sich der 29-Jährige. Darüber hinaus machte er vor dem Schwurgericht keine Angaben. Sein Mandant könne sich an nichts mehr erinnern, erläuterte Verteidiger Prenner: "Er weiß nur mehr, dass die Türe aufgegangen ist. Und dann waren die Schüsse."
Prenner betonte, der vom Staatsanwalt als sogenannte Anlasstat angenommene Mordversuch an den WEGA-Beamten liege nicht vor. Es habe keinen Angriff auf die Beamten gegeben. Der 29-Jährige sei mit dem gegen die Decke gerichteten Gemüsemesser auf die Beamten der Sondereinheit zugegangen: "Dieser eine Schritt ist kein Mordversuch."
Auf 27. April vertagt
Die Verhandlung wird am 27. April fortgesetzt. Dann wird der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sein Gutachten erstatten. Er stuft den 29-Jährigen als zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig ein. Der Mann soll an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie leiden, die unter anderem auf jahrelangen Cannabis-Konsum zurückzuführen sein dürfte.
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