Kind (4) bewusstlos aus Donaukanal gerettet: Schwere Vorwürfe gegen Mutter

Zwei Fahrzeuge der Berufsrettung Wien
Am Donnerstag wurde ein regloses Kind im Wiener Donaukanal bemerkt. Passanten wählten daraufhin umgehend den Notruf.

Von Pascal Manasek

Donnerstagmittag wurden Passanten ungefähr auf Höhe der Augartenbrücke auf ein im Donaukanal treibendes Kind aufmerksam. Unmittelbar danach alarmierten diese den Notruf. Währenddessen rettete ein Mann in einem Boot bereits den Buben aus dem Wasser. Daraufhin begann der Mann beim inzwischen stark unterkühlten 4-Jährigen mit den ersten Reanimationsmaßnahmen

Kurze Zeit darauf trafen die ersten Einsatzkräfte ein. Mehrere Teams der Berufsrettung Wien, darunter ein Notarzt, übernahmen die notfallmedizinische Behandlung des Kindes. Sie brachten ihn in eine Klinik, wo sich der Zustand des Buben stabilisierte und dieser wieder ansprechbar wurde, heißt es seitens LPD Wien.

Mutter des Kindes angezeigt

Wie die APA berichtet, sei die Mutter mit ihrem Sohn spazieren gewesen, als sie ihn plötzlich nicht mehr finden konnte. Erst gegen 21 Uhr, so heißt in einer Presseaussendung der Polizei, begaben sich die Eltern des Buben in eine Polizeiinspektion in Wien-Brigittenau, wo sie ihren Sohn als vermisst melden wollten.

Zuerst meinten die Eltern, wie LPD-Sprecherin Anna Gutt der APA erzählt, dass der Sohn erst seit zwei Stunden abgängig gewesen sei. Die Beamten haben den Eltern dann mitgeteilt, dass der Sohn bereits zu Mittag gefunden wurde. Daraufhin sollen die Eltern gesagt haben, dass sie nach ihrem Kind gesucht hätten und aufgewühlt gewesen seien. 

Die 42-jährige Mutter des Vierjährigen wurde "wegen des Verdachts der Vernachlässigung Unmündiger angezeigt". Die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) der Stadt Wien wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Das bestätigt auch MA 11-Sprecherin Ingrid Pöschmann

 

"Die Kinder- und Jugendhilfe wurde über den Vorfall informiert und hat sich gegenüber der Polizei und dem Krankenhaus als direkter Ansprechpartner gemeldet, unter anderem auch, weil zunächst die Identität des Bubens unklar war", sagt die Sprecherin. 

Nachdem sich die Eltern bei der Polizei gemeldet hatten und die Identität damit festgestellt war, habe sich herausgestellt, dass es bereits eine Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der MA 11 gegeben habe. Allerdings nicht, weil es zuvor zu ähnlichen Vorfällen kam, sondern weil ein Elternteil an einer Erkrankung leide, wie Pöschmann gegenüber dem KURIER betont. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Behörde und Familie beschreibt sie als gut.

MA 11 führt Gefährdungsabklärung durch

Aktuell werden seitens der MA 11 die näheren Umstände weiter evaluiert. Wieso das Abhandenkommen des Kindes erst verhältnismäßig spät festgestellt wurde ist ebenfalls Teil der Untersuchung. Mit einer sogenannten Gefährdungsabklärung wolle man Maßnahmen festlegen, die notwendig sind, um das Kindeswohl sicherzustellen, heißt es weiter von Pöschmann. 

Zur Erklärung: Eine Gefährdungsabklärung durch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) wird durchgeführt, wenn ein Verdacht einer Kindeswohlgefährdung besteht. Sie dient dazu, die Sachverhalte zu ermitteln, die für die Beurteilung der Gefährdung bedeutsam sind, und zu beurteilen, ob eine Kindeswohlgefährdung tatsächlich vorliegt. 

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn ein Kind oder Jugendlicher misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird, oder wenn sein Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist. Das kann bedeuten, dass die Eltern ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflichten nicht nachkommen.