Verkehrsanlage: Es reicht, wenn der Pfeil zehn Sekunden blinkt

Verkehrsanlage: Es reicht, wenn der Pfeil zehn Sekunden blinkt
Gerichtsspruch: Anwalt wehrte sich gegen Geldstrafe. Doch das Wiener Verwaltungsgericht teilte seine Auffasung nicht

Täglich um sechs Uhr Früh passiert es auf der Wernhardtstraße in Wien-Ottakring: Zehn Sekunden lang geht das gelbe Licht an – auf der Verkehrslichtanlage, die vor einigen Jahren überkopf montiert wurde. Danach springt das Signal auf rot – und ab diesem Zeitpunkt ist eine Fahrspur für die Autos gesperrt – sie gehört dann bis neun Uhr der Straßenbahn. Seit dieser Woche steht fest: Zehn Sekunden Gelblicht reichen. Das entschied das Verwaltungsgericht.

Schon etliche Autofahrer dürften die temporäre Fahrbahnsperre übersehen haben. Unter ihnen ist auch Rechtsanwalt Karl Bernhauser. Gleich zwei Mal erwischte ihn die Polizei. Je 140 Euro sollte er zahlen.

Klare Regeln

Bernhauser sah sich die Lichtanlage genau an – und stellte fest: Da fehlt etwas. Denn in der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, wie die „Fahrstreifensignalisierung“ auszusehen hat: Sie besteht aus drei Lichtzeichen – einem roten, gekreuzten Schrägbalken (er kennzeichnet die gesperrte Spur), einem grünen nach unten zeigenden Pfeil (für die offene Spur) und einem gelb blinkenden, halb links oder halb rechts zeigenden Pfeil (als Richtungsangabe).

Und genau hier sah der Rechtsanwalt den Fehler: In der Wernhardtstraße fehlt der gelbe Pfeil – in der wenige hundert Meter entfernten Hütteldorfer Straße sei die Signalanlage schließlich auch vollständig angebracht. „Somit ist die Anlage nicht gesetzeskonform.“ Er ging zum Verwaltungsgericht.

Verkehrsanlage: Es reicht, wenn der Pfeil zehn Sekunden blinkt

„Die Anlage gibt es jetzt seit mehreren Jahren. Probleme hat es nie gegeben“, sagt Markus Raab, Chef der Verkehrsabteilung. Schließlich würde es das gelbe Licht ja auch geben – zehn Sekunden lang, jeden Tag. „Bevor eine Fahrspur auf rot geschalten wird, blinkt der gelbe Pfeil zehn Sekunden lang.“ Das ist ausreichend, befand die Richterin im Verwaltungsgericht.

In drei Straßenabschnitten sind derartige Verkehrslichtanlagen installiert. Neben der Wernhardtstraße auch in der Hütteldorfer Straße und in der Schlachthausgasse.

Anwalt Bernhauser muss seine Strafe nun zahlen. Allerdings: Wegen seiner Unbescholtenheit fiel die Strafhöhe niedriger aus.

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