70 Jahre alt und davon 43 in Haft: Berufskrimineller kann´s nicht lassen
43 Jahre saß der Mann bereits im Gefängnis. Doch dabei wird es nicht bleiben. Am Montag wurde der Mann erneut zu einer Haftstrafe verurteilt: 17 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Kurz vor seinem 70. Geburtstag hatte er im vergangenen Frühjahr in Wien drei bewaffnete Raubüberfälle verübt. Nach erfolgreichen, wenn auch nicht ergiebigen kriminellen Auftritten in einer Trafik und in einem Großmarkt, wo er im April und im Juli knapp 3.000 Euro erbeutet hatte, wurde der Serientäter nach einem Überfall auf eine Postbank-Filiale im August geschnappt.
"Kein Todesurteil"
Dabei hatte sich sein Verteidiger Herbert Eichenseder mächtig ins Zeug gelegt, um den Schöffensenat (Vorsitz: Christian Gneist) gnädig zu stimmen. „Bitte geben'S ihm kein Todesurteil“, ersuchte er unter Anspielung auf das fortgeschrittene Alter seines Mandanten. Nach der Urteilsverkündung erbat Eichenseder Bedenkzeit, die Gerichtsentscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Dass der Senat bei der Strafbemessung aus dem Vollen schöpfen würde, war aufgrund des Vorlebens des Angeklagten zu erwarten. Bei dem Mann handelt es sich um einen Berufskriminellen, der 1969 erstmals gerichtlich abgeurteilt worden war. Zahlreiche Vorstrafen folgten, davon drei langjährige wegen schweren Raubes. Insgesamt hat der 70-Jährige bisher 43 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Anfang Jänner 2018 war er zuletzt aus der Haft entlassen worden.
Kein Job in Sicht
Er habe sich danach bemüht, keine strafbaren Handlungen mehr zu setzen, versicherte der Angeklagte in seiner Beschuldigteneinvernahme. Er habe aber keinen regulären Job bekommen, obwohl er an die 20 Bewerbungsschreiben abgeschickt hätte: „Ich hatte keine Chance. Mit den Vorstrafen und dem Alter. Überall ham's an Leumund verlangt.“
Ihm sei schließlich das Geld ausgegangen, er habe seinen Zahnarzt nicht mehr bezahlen können. Außerdem habe er seiner siebenjährigen Tochter ein Fahrrad kaufen wollen. Daher habe er sich eine Schreckschusspistole zugelegt und befunden: „Es bleibt mir nix anderes übrig, ich muss was machen.“
Der erste Überfall habe „nicht einmal zehn Sekunden gedauert“, betonte der Räuber: „Ich bin rein, hab' die Waffe gezeigt, sie (eine Angestellte, Anm.) hat mir das Geld übergegeben, ich bin raus.“
"Mach i des schnell a no"
Da er mit den erbeuteten 840 Euro nicht weit kam, fasste er drei Monate später den Entschluss, erneut „a paar tausend Euro zu holen“, wie er zu Protokoll gab. Es sei ihm „in finanzieller Hinsicht hinten und vorn nimmer z'sammgangen“. Wenige Wochen später war dann die Geldnot wieder groß, „da hab ich mir g'sagt, mach i des schnell a no.“
Die in der Postbank überfallene Angestellte musste ihren Beruf aufgeben. Sie hat sich von der Tat nicht erholt, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung und kann kein Postamt mehr betreten, wie ihre Rechtsvertreterin darlegte, die als Privatbeteiligtenvertreterin 3.000 Euro Schmerzengeld geltend machte.
Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte nur das letzte Faktum zugegeben. Vor Gericht war er nun umfassend geständig: „Ich will endlich von dem ganzen Dreck wegkommen und abschließen. Dass a Ruh' is'.“
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