Uber hat in Wien seinen Betrieb wieder aufgenommen
Zwei Tage haben die Uber-Mitarbeiter gebraucht. Zwei Tage, um die App so umzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen künftig erfüllt werden.
Die App ging Freitagabend wieder in Betrieb. Uber-Fahrer hatten schon Donnerstagnacht eine entsprechende Nachricht erhalten. Um 19 Uhr kam dann auch die Benachrichtigung der Unternehmenssprecherin. Die Uber-Mitarbeiter hatten mit Hochdruck daran gearbeitet, das Problem in den Griff zu bekommen.
Wie berichtet, hatte das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen, weil das Unternehmen dazu beitrage, dass Mietwagenunternehmer die Rückkehrpflicht nicht einhalten können. (Laut Wiener Landesverordnung müssen Mietwagenfahrer nach Vollendung eines Auftrags in ihre Betriebsstätte zurückfahren, Anm.) Anwalt Dieter Heine hatte im Auftrag der Taxivermittlungszentrale 40100 den US-Konzern geklagt.
Der aktuelle Gerichtsentscheid sah vor, dass Uber für jede weitere Fahrt, bei der Mietwagenfahrer die Rückkehrpflicht verletzten, bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen müsste. Das Unternehmen verkündete daraufhin, die App so anzupassen, dass kein Rechtsverstoß mehr vorliege. Das ist ihnen nun offenbar gelungen.
„Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss“, heißt es in einer Stellungnahme. "Zudem haben wir uns auf die Unterstützung unserer Partner und deren Fahrer konzentriert. Wir haben zusätzliche Sprechstunden und Informationsveranstaltungen organisiert, in denen wir ihnen persönliche Hilfestellung gegeben haben, um ihnen einen einfachen und reibungslosen Übergang zum neuen System zu ermöglichen."
Zudem müssen Mietwagenunternehmer künftig etwa einen Vertrag unterschreiben, in dem festgehalten wird: Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten haben, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren.Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren.
Heftige Zweifel
Anwalt Dieter Heine, der die Klage für die Taxifunk-Zentrale 40100 eingebracht hat, zeigte sich am Freitag hocherfreut: "Wir sind glücklich, wenn Uber einen Weg gefunden hat. Wir wollen ja nicht, dass Uber vom Markt verschwindet, sondern sich an die Regeln hält." Allein eine Änderung der Geschäftsbedingungen hätte es nicht getan. Als der "Mächtigere von zwei Teilen" müsste man auch technisch gewährleisten, dass sich die Fahrer an das Gesetz halten. "Man kann nicht jemandem einen Dietrich in die Hand geben und sagen: 'Brich nicht ein'."
Rein rechtlich verhalte sich Uber damit korrekt, meint auch Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien: "Dem Gesetz ist genüge getan." Und der Verfassungsgerichtshof habe in so einer Causa schon einmal entschieden, dass das Gesetz lediglich wortlautgemäß auszulegen sei.
Ob die Rückkehrpflicht aufgrund des neuen Systems aber tatsächlich eingehalten werden kann, wird sich erst weisen. "Wenn Uber-Fahrer bald wieder im Kreis fahren, dann läuft etwas falsch", sagt Anwalt Heine.
Auch Jurist Martin Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien ist gespannt, wie die Umsetzung tatsächlich aussehen wird: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrer, der einen Kunden zum Flughafen gebracht hat, ohne Kundschaft retour fährt."
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