Trafikant schlägt Räuber nach Messerattacke in die Flucht

Trafikant schlägt Räuber nach Messerattacke in die Flucht
Der 51-Jährige wurde durch Stiche und Schnitte verletzt. Mit einem Reinigungsgerät setzte er sich allerdings zur Wehr. Die Fahndung nach dem Täter läuft.

Kurz nachdem er von einem Räuber mit einem Messer attackiert wurde, alarmierte am Dienstagabend ein Trafikant in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus die Polizei. Der 51-Jährige gab an, im Geschäft von einem Unbekannten überfallen und mit einem Küchenmesser verletzt worden zu sein.

Die Beamten stellten bei dem 51-Jährigen Schnitt- und oberflächliche Stichverletzungen im Hand-, Arm-, Schulter und Bauchbereich fest. Der Trafikant schilderte, dass er den Unbekannten zur Rede gestellt hatte, als er aus dem Lager wieder in den Verkaufsraum gekommen war und dieser sich gerade im Kassabereich zu schaffen machte.

Reinigungsgerät als Waffe

Der Verdächtige soll daraufhin Geld verlangt und ihn sofort mit dem Messer attackiert haben. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der mutmaßliche Täter versuchte, den Trafikanten in eine Abstellkammer zu sperren. Da 51-Jährige sich aber massiv wehrte, gelang das nicht. Der Trafikant bekam in dem Kammerl stattdessen ein Dampfreiniger zu greifen, den er als Schlagwaffe benütze und so den Räuber in die Flucht schlug.

Beim Verlassen des Geschäfts warf er das Gerät dem flüchtenden mutmaßlichen Räuber noch hinterher. Der Trafikant wurde von der Berufsrettung Wien notfallmedizinisch versorgt und in den Schockraum eines Spitals gebracht. Es besteht keine Lebensgefahr, die Stichwunden sind laut ersten Informationen nur oberflächlich.

Laufende Fahndung

Der Verdächtige ist noch auf der Flucht, das Landeskriminalamt Wien hat die Ermittlungen übernommen. Die sofort eingeleitete Fahndung nach dem mutmaßlichen Räuber verlief ergebnislos.

Das Opfer konnte den Angreifer nur vage beschreiben. Der Tatverdächtige soll ca. 175 bis 180 cm groß sein und war mit einem Mund-Nasenschutz maskiert. Eine Einvernahme des Opfers konnte noch nicht durchgeführt werden. Ob Videomaterial der Tat vorhanden ist und ob etwas erbeutet wurde, ist noch Gegenstand von Ermittlungen.

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