Brisantes Urteil zur Scharia in Österreich, FPÖ ortet "Unterwerfung"

Das Islamische Zentrum Wien in Floridsdorf.
Das Urteil, welches das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nun getroffen hat, dürfte so manchen überraschen: Das islamische Recht kann auch in Österreich geltend gemacht werden, wie die Presse berichtet.
Konkret geht es bei dem aktuellen Fall um einen Vertrag zwischen zwei muslimischen Männern in Wien. Für den Fall von etwaigen Streitereien trafen die beiden zuvor folgende Vereinbarung: "Das Schiedsgericht entscheidet anhand der islamischen Rechtsvorschriften nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen."
Das bedeutet, dass bei einer Auseinandersetzung das Schiedsgericht - das nach dem islamischen Recht urteilt - einberufen werden kann. Und so kam es dann auch, die Männer riefen das Gericht ein. Dieses entschied schließlich gegen einen der beiden Männer und forderte von einem Beteiligten, 320.000 Euro "Strafe" zu zahlen.
Verstößt Scharia gegen österreichische Grundwerte?
Der Betroffene wollte dies jedoch nicht auf sich sitzen lassen und argumentierte, dass die Rechtsanwendung willkürlich sei, da die Scharia unterschiedlich ausgelegt werden könne. Außerdem würde die Berufung auf die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied nun, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts gültig sei. Ob oder welche islamischen Rechtsregeln hier angewandt wurden, habe man nicht nachzuprüfen, hieß es in dem Medienbericht seitens des Landesgerichts. Das Ergebnis des Schiedsgerichts widerspreche nicht den österreichischen Grundwertungen, und nur darauf komme es an.
"Kein Verstoß gegen ordre public"
Islamische Rechtsvorschriften, so betonte das Landesgericht, könnten für vermögensrechtliche Ansprüche „in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden“. "Anhaltspunkte für einen ordre-public-Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung liegen hier nicht vor, weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben ist", heißt es in der Begründung weiter. Im juristischen Sinn bezeichnet „ordre public“ die grundlegenden Prinzipien und Werte, die das Funktionieren der Gesellschaft und des Rechtsstaats sichern.
Kritik von ÖVP und FPÖ
ÖVP und FPÖ sind empört. FPÖ-Verfassungssprecher Michael Schilchegger sieht darin in einer Aussendung vom Dienstag eine Aufwertung "islamischer Parallelgesellschaften" und eine Schwächung jener "Kräfte, die sich nicht dem Islam unterwerfen wollen". "Wenn nun auch österreichische Gerichte fortan Schiedssprüche auf Basis der 'Scharia' anerkennen, unterwerfen sie sich dem Willen fanatischer Islamisten", warnte Schilchegger. Er forderte eine "rasche und entschlossene Reaktion des Verfassungsgesetzgebers" und kündigte einen weiteren Gesetzesantrag zur Anpassung des Islamgesetzes an, der die implizite Anerkennung und Anwendung der Scharia durch österreichische Behörden und Gerichte verunmöglichen soll. "Werden österreichische Regierungen nicht endlich als Reformkraft aktiv, sondern akzeptieren, was Gerichte im Elfenbeinturm entscheiden, dann werden es bald islamische Gerichte sein!", so Schilchegger.
Die Scharia habe mit Österreich "und den Grundsätzen unserer Verfassung nichts am Hut und das soll auch so bleiben", zeigte auch Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) Unverständnis. Scharia-Regeln würden nicht nach Österreich gehören. Bis Jahresende soll das Justizministerium Vorschläge erarbeiten, "damit die Scharia-Regeln zukünftig zum Beispiel im Bereich des Standesamts nicht zur Anwendung kommen können", so Plakolm, die sich zuversichtlich zeigt, "dass wir zeitnah die entsprechenden Vorschläge vorgelegt bekommen."