Rechtswidriges Vorgehen? Kritik an Doppelpass-Ermittlungen
Rund um die angeblichen türkischen Doppelstaatsbürgerschaften ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof in drei Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden hat und die Stadt Wien daraufhin sogar 18 Personen, die ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren hatten, ihren Pass zurückgab, liegt die Causa nun bei der Datenschutzbehörde. Vorwurf: Die Behörde soll die angeblichen Beweise rechtswidrig erlangt haben.
Codes von Wählerliste
Fünf derartige Fälle liegen allein bei der Wiener Anwältin Eva Velibeyoglu. „Die MA 35 (Wiener Magistratsabteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft) hat sich mit den mehrstelligen Identitätsnummern der Betroffenen auf der Homepage der türkischen Regierung eingeloggt und dadurch versucht, Beweise zu konstruieren“, lautet ihr Vorwurf.
Dieser mehrstellige Zahlencode war auf dem Datenstick, den die FPÖ an die Behörden weitergegeben hatte. Auf dem Stick waren die Namen von 100.000 Personen, die in Verdacht standen, illegalerweise Doppelstaatsbürger zu sein. Neben den Namen beinhaltete die Liste auch Adressen – und einen mehrstelligen Zahlencode. Damit konnte in der türkischen Wählerevidenz geprüft werden, ob der Betroffene in der Türkei wahlberechtigt ist. Doch das war rechtswidrig, meint die Anwältin.
Bekannt wurde das nur, weil ein Betroffener, gegen den ein Aberkennungsverfahren eingeleitet worden war, bei der türkischen Behörde einen Aktenauszug anforderte. Und da war anscheinend der Zugriff durch die Behörde ersichtlich.
Velibeyoglu hat fünf Fälle an die Datenschutzbehörde weitergeleitet. Sie dürfte allerdings nicht die einzige sein. Wie viele derartige Fälle bei der Datenschutzbehörde liegen, ist unklar. Mehrere Anfragen des KURIER blieben unbeantwortet.
Vorgehen bestätigt
Dass die MA 35 mit den Identitätsnummern bei den Prüfungen gearbeitet hat, gibt Leiter Werner Sedlak zu. „Wir müssen so umfassend wie möglich ermitteln“, sagt er.
Vor dem Auftauchen des Datensticks war das allerdings schwierig. Die türkischen Behörden ignorierten Anfragen konsequent. „Wir sind darauf angewiesen, dass ausländische Behörden mit uns kooperieren. Wenn wir nicht mehr prüfen dürfen, können wir zusperren.“
Es liege im öffentlichen Interesse des Staates, zu wissen, ob eine Person eine türkische Staatsbürgerschaft hat oder nicht. „Das hat trotz Datenschutz seine Berechtigung“, sagt Sedlak. Man habe das vorab auch intern geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass dieses Vorgehen in Ordnung sei.
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