Rasender E-Roller-Fahrer hatte 1,34 Promille und war auf Drogen

Rasender E-Roller-Fahrer hatte 1,34 Promille und war auf Drogen
Der Roller konnte außerdem bis zu 42 km/h schnell fahren und wäre zulassungspflichtig gemäß Kraftfahrgesetz.

Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien wurden auf der Erdbergerlände in Wien-Erdberg auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der offensichtlich mit mehr als der erlaubten Bauarthöchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterwegs war. Und sie sollten Recht behalten. 

Bei einer Überprüfung auf der „Walze“ wurde festgestellt, dass der E-Scooter bis zu 42km/h schaffte. Somit wäre das Fahrzeug gemäß Kraftfahrgesetz zulassungspflichtig gewesen.

Drogen und Alkohol

Weiters wurde bei dem 46-Jährigen mittels Alkovortest eine Alkoholisierung von 1,34 Promille gemessen und er gab selbst zu, dass er zuvor Marihuana konsumiert habe. Der Mann verweigerte vor Ort jedoch die Alkomat-Untersuchung und die Vorführung vor den Amtsarzt.

Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und er wird wegen mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz angezeigt.

Elektrofahrräder oder E-Scooter, die eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25km/h und eine Leistung von mehr als 600 Watt haben, gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit zulassungs- bzw. kennzeichenpflichtig, erklärt die Polizei in einer Aussendung dazu. 

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